45 – Bumerang

So kurz vor Weihnachten ziehen immer mehr dunkle Wolken über der Geschäftsstelle des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. auf. Nach dem wir diese Woche bereits von dem überraschenden Gerichtsbeschluss und der aussichtslosen Räumungsklage in der Quedlinburger Kleingartenanlage Johannishöfer Trift berichtet haben, folgt nun die nächste Hiobsbotschaft. Ein ehemaliger Pächter fordert fast 2.500€ Schadensersatz vom Regionalverband. Die Verbandsführung beschenkt sich vorzeitig selbst mit einem sprichwörtlichen Bumerang unter dem Weihnachtsbaum.

Teures Nachspiel

In der Westerhäuser Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ haben im Frühjahr insgesamt 3 Pächterfamilien ihre fristlose Kündigung erhalten (wir berichteten). Zuvor wurden sie von ihrem Kleingartenverein in einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Binnen Monatsfrist sollten sie nach der anschließenden Kündigung durch den Verpächter, den Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg, ihre Parzellen damals verlassen. Ein Pächter zog vor Gericht und bekam vor dem Magdeburger Landgericht im September Recht. Die Kündigung erfolgte zu Unrecht. Dieser Gerichtsbeschluss ist nun auch Grundlage für die Ansprüche der anderen ausgeschiedenen Kleingärtner aus Westerhausen.

Außergerichtliche Einigung

Uns liegt das Schreiben des Anwaltes des ehemaligen Gartenfreundes exklusiv zur Veröffentlichung vor. Dieses wurde bereits dem Regionalverband übermittelt und man bietet der Verbandsführung an, sich außergerichtlich zu einigen. Der ausgeschlossene Kleingärtner fordert unter anderem vom Regionalverband den Kaufpreis der Laube und die bereits gezahlte Pacht für das Jahr 2024 ein. In Summe fast 2.500€. Dazu kommen noch die Kosten für den Anwalt.

Frist bis Weihnachten

Der Regionalverband hat nun gut zwei Wochen Zeit bekommen, sich zu entscheiden beziehungsweise überhaupt zu antworten. Bereits in der Vergangenheit verweigerte man jedoch jeden unangenehmen Schriftverkehr und wollte offensichtlich den Sachverhalt einfach aussitzen. Diese Taktik ist nicht nur unprofessionell. Sie ist auch von vornherein zum Scheitern verurteilt und macht die Sinnhaftigkeit einer Geschäftsstelle obsolet.

Das ist nun die Quittung …

für die erfolglosen Rechtsstreitigkeiten der Vergangenheit. Der Regionalverband versprach offenkundig den betroffenen Kleingartenvereinen mehr, als er selbst am Ende einhalten konnte. Die finanziellen Folgen dieser Fehleinschätzungen gehen jetzt zu Lasten der Verbands- bzw. der Vereinskassen der Mitgliedsvereine. Wir fragen uns zudem, hat der Verbandsanwalt seinen Mandanten über die Risiken zuvor aufgeklärt? Wurde mitgeteilt, dass nach aktueller Rechtsprechung kaum Erfolg bestand? Was sagen eigentlich die Mitgliedsvereine bzw. deren Vertreter zu so viel Unvermögen? Alles sehr unangenehme Fragen, aber kaum Antworten.

Schlimmer geht immer

Es sieht aktuell nicht danach aus, dass die Verbandsfunktionäre ihr Vorgehen in Zukunft überdenken wollen. Eine Fehlerkultur oder ein konsequentes Reflektieren findet noch immer nicht statt. Eine weitere Klage gegen den Verband wurde beim Amtsgericht Quedlinburg schon eingereicht. Der Regionalverband versucht zudem erneut das Urteil des Magdeburger Landgerichts anzugreifen. Im nächsten Beitrag werden wir euch von diesem Griff nach dem buchstäblichen letzten Strohhalm ausführlicher berichten. Der Verbandsanwalt argumentiert sehr abenteuerlich und versucht zu erklären, warum auf einmal kein Bundeskleingartengesetz mehr gelten soll.

Ganz viele Puzzleteilchen ergeben momentan ein großes Bild. Wir versuchen euch einen Überblick zu verschaffen und halten euch auf dem Laufenden. Wenn ihr keinen Beitrag mehr verpassen möchtet, dann folgt uns am besten auf Facebook und lasst ein „Like“ auch dort noch da. Unterstützen könnt ihr uns übrigens über „GoFundMe“.