44 – Haus der (verklagten) Kleingärtner

In den Quedlinburger Kleingartenanlagen hat der Winter Einzug gehalten. Gut zwei Wochen vor Heiligabend stehen eher der Besuch von Weihnachtsmärkten und Geschenkekäufe im Vordergrund. Im Hintergrund jedoch mahlen auch die Mühlen der Justiz zwar langsam aber beständig weiter. Der Verpächter aller Kleingärten, der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V., klagt immer weiter ohne Rücksicht auf Verluste gegen einzelne Kleingärtner. Die setzen sich aber immer erfolgreicher zur Wehr. Erst heute gab es vor dem Quedlinburger Amtsgericht die nächste Schlappe für den Regionalverband. Die Geschäftsstelle in der Pölkenstraße verwandelt sich so immer mehr in das Haus der „verklagten“ Kleingärtner.

Geschäftsstelle des Regionalverbandes „Haus der Kleingärtner“ in der Pölkenstraße.

Zweiter Verhandlungstermin

Unser heutiger Beitrag baut auf den Ereignissen aus dem Beitrag 41 – Querulanten auf und schließt inhaltlich dort weiter an. Noch einmal in Kürze zusammengefasst. Im Quedlinburger Kleingartenverein Johannishöfer Trift wurde ein unbequemes Ehepaar mit Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Der Regionalverband, als Verpächter ihrer Parzelle kündigte aufgrund des Vereinsausschlusses dann den Kleingartenpachtvertrag fristlos. Dieser Streit landete dann am 29. Oktober 2024 vor dem Amtsgericht.

Überraschender Gerichtsbeschluss

Statt des angekündigten zweiten Verhandlungstages, lud das Gericht heute (10.12.2024) überraschenderweise bereits zu einem Verkündungstermin ein. Erschienen waren die Ehefrau der beklagten Partei und die Vertreter des betroffenen Kleingartenvereines. Weiter waren noch 6 Zuschauer anwesend. Erwähnenswert ist noch der Umstand, dass weder ein Vertreter des Regionalverbandes, noch der Verbandsanwalt, Jörg Gennat, zum Termin persönlich erschienen sind. Richter Eilers verlas anschließend den Beschluss des Gerichts

Regionalverband soll Klage zurückziehen

Richter Eilers gab dem Regionalverband die Empfehlung seine Klage zurückzunehmen. Die ausgesprochene fristlose Kündigung nach §8 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz genüge schon nicht den formalen Anforderungen. Gerade die Kündigungsgründe hätten genauer bezeichnet werden müssen. Auch ist zwischen dem Zeitpunkt der angeblichen Verfehlung und der ausgesprochenen Kündigung und der laufenden Durchsetzung zu viel Zeit verstrichen. Nach aktueller Sachlage bescheinigt das Gericht dem Regionalverband keine großen Aussichten auf Erfolg. Erfolgreicher wäre allerdings die Widerklage der Beklagten Partei, so Eilers weiter. Diese fordert nämlich die Belieferung mit Strom und Wasser wieder aufzunehmen.

Kopfschütteln beim Vereinsvorstand

Sichtlich überrascht von dieser Entscheidung war der Vereinsvorsitzende der Kleingartenanlage Johannishöfer Trift. Mit sichtbarem Kopfschütteln zeigte dieser seinen Unmut über den Gerichtsbeschluss. Wir können nur spekulieren, aber womöglich hatte der Verbandsanwalt dem Verein mehr versprochen. Nach aktueller Rechtslage dürfte allerdings niemand überrascht davon gewesen sein.

Niederlage mit Ansage

Nach der Niederlage bereits vor dem Magdeburger Landgericht Mitte September (wir berichteten) haben wir hier auf unserer Internetseite der Regionalverbandsführung empfohlen, unter anderem diese Klage auch zurückzuziehen um weiteren Schaden vom Verband und seinen Mitgliedsvereinen abzuwenden. Leider haben all diese Apelle keine Wirkung gezeigt.

Kleingärtner zahlen Zeche

Am Ende zählt einmal mehr der Verbandsanwalt zu den Gewinnern des Rechtsstreits. Schließlich bekommt dieser immer seine Auslagen ersetzt, egal wer verliert. Den Preis dafür zahlen die einfachen Kleingärtner der angeschlossenen Gartenvereine. Mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanzieren sie solch völlig unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Sollte der Verband jetzt die Klage tatsächlich zurücknehmen, so hat er auch alle bis hierhin entstandenen Kosten zu tragen. Dazu zählen Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten aber auch die Kosten der Gegenseite inklusive deren Anwalt.

Kein Lerneffekt

Leider bahnen sich bereits weitere Klagen des Regionalverbandes über die wir berichten werden an. So zum Beispiel wird es eine Neuauflage im Streitfall widerrechtliche Kündigungen in der Westerhäuser Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ geben. Hier beantragte der Verbandsanwalt ebenfalls die Räumungsklage. Da der Westerhäuser Fall diesen hier sehr ähnelt, gehen wir momentan von einer ähnlichen Gerichtsentscheidung aus. Interessant dürfte auch der Fakt sein, das mittlerweile der Regionalverband selbst verklagt wird.

Diese ganzen Rechtsstreitigkeiten helfen keinem einzigen Quedlinburger Kleingärtner weiter. Aus dem „Haus der Kleingärtner“ wird zunehmend das „Haus der verklagten Kleingärtner“. Geld wird vernichtet, was dringender an anderer Stelle benötigt wird. Auch der enorme Zeitaufwand vor Gericht und die ganze Vorbereitung, binden die begrenzten Ressourcen zusätzlich. Der Unmut der Mitgliedsvereine im Regionalverband wird immer weiter wachsen, sollten weiterhin die Erfolge ausbleiben. Laut einzelner Berichte von der letzten Mitgliederversammlung des Verbandes am 23.11.2024, soll die Verbandsarbeit schon jetzt zu 80% in Gerichtssälen stattfinden. Ein völliger Irrsinn sollte sich dies bewahrheiten.

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