41 – Querulanten

Zurzeit werden die letzten Gartenlauben winterfest gemacht. Schnell wird noch der Acker umgegraben und vorbereitet für die kommende Saison. Leider müssen wir uns aber zusehends mit den immer gleichen Dingen beschäftigen. So auch wieder Ende Oktober beim Amtsgericht in Quedlinburg. Dort klagt zurzeit der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. auf Räumung. Betroffen ist ein Ehepaar aus der Kleingartenanlage Johannishöfer Trift. Seit gut 30 Jahren bewirtschaften die Beiden dort ihr selbstgeschaffenes Grün. Jetzt droht ihnen also das Aus, welches man aber natürlich nicht einfach so hinnehmen möchte. Wir berichten euch hier ausführlich vom Auftakt der Gerichtsverhandlung. Leider zeigt sich mehr denn je, wie schnell man auf einmal als Querulanten gelten kann und wie man mit teils unfairen Methoden aus dem Verein gedrängt werden soll.

Immer dieselbe Leier

Diese Redewendung trifft es wohl am ehesten auf dem Punkt. Denn schon wieder führte ein Ausschluss aus dem Kleingartenverein zu einer fristlosen Kündigung des Pachtvertrages. Der Streit baut auf einer Vielzahl von Ereignissen auf und dauert mittlerweile schon über 2 Jahre an. Die betroffenen Eheleute sind beim damaligen relativ frisch gewählten Gartenvorstand in Ungnade gefallen. Man pochte auf die Einhaltung von Regeln laut Gartenordnung und gesetzlicher Vorgaben innerhalb der Gartenanlage. Da der Vereinsvorstand als erster Ansprechpartner, dem nur unzureichend nachkam, wandte man sich kurzerhand an übergeordnete Institutionen. In der Folge sollen sogar gegen einzelne Gartenfreunde Straf- bzw. Ordnungsgelder verhängt worden sein. Unter anderem soll dieses Verhalten in einer späteren Mitgliederversammlung im Frühjahr 2023 zu dem Vereinsausschluss beigetragen haben.

Eklat beim Wertermittlungstermin

Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg kündigte anschließend den Pachtvertrag und setzte sogar einen Termin für die Wertermittlung im vergangenen Herbst 2023 an. Der zwischenzeitlich eingeschaltete Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. untersagte am Wertermittlungstag der Verbandswertermittlerin die Durchführung. Sie sei schlichtweg nicht befugt bzw. besitzt nicht die notwendigen Nachweise, um Wertermittlungen nach der damaligen Richtlinie des Landesverbandes durchführen zu können. Dies führte mitunter im Dezember 2023 auch zu dem Vorwurf Betrug- und Urkundenfälschung bei Wertermittlungen und dem sehr lesenswerten Beitrag in der Mitteldeutschen Zeitung.

Mitteldeutsche Zeitung Ausgabe Quedlinburg vom 9. Dezember 2023

Alle Einigungsversuche scheiterten

Noch Anfang 2024 versuchte man eine Einigung herbeizuführen. Zuvor wurde bereits der Kleingarten von der Strom- sowie der Wasserversorgung getrennt. Mehrfach soll zudem der Gartenvorstand mit einem eigenen Schloss, den Zugang zum Garten versperrt haben. Die Polizei wurde gerufen und Anzeigen wegen angeblichen Hausfriedensbruches wurden gestellt. Von Anfang an wehrten sich die Pächter. Sie widersprachen der, aus ihrer Sicht, ungerechtfertigten Kündigung und schalteten frühzeitig einen Anwalt ein.

Auftakt im Gericht

Am 29. Oktober war es dann endlich soweit und der Fall landete vor dem Amtsgericht in Quedlinburg. Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg klagt auf Räumung der entsprechenden Parzelle in der Kleingartenanlage Johannishöfer Trift. Gegen 14 Uhr eröffnete Richter Eilers die öffentliche Verhandlung. Erschienen waren mehrere Personen vom Gartenvereinsvorstand. Der Regionalverband war vertreten durch den Verbandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Verbandsanwalt Jörg Gennat. Auf der Beklagtenseite war die Ehefrau mit ihrem Rechtsbeistand anwesend.

An Mitgliederbeschluss gebunden

Auf die Frage von Richter Eilers, ob man sich nicht vorstellen könne, sich doch noch irgendwie gütlich zu einigen, erteilte man dann aber eine erneute Absage. Die Mitgliederversammlung habe schließlich so entschieden und er sei an den Beschluss gebunden, so der Gartenvereinsvorsitzende sinngemäß.

Zu ersten Unsicherheiten …

… kam es dann auf der Klägerseite. Der Richter bemerkte an, dass viele Gründe für den Ehemann zuvor schriftlich eingebracht worden waren, jedoch habe er noch keinen wirklichen Grund gelesen, warum gleichzeitig auch der Ehefrau der Pachtvertrag gekündigt werden solle. Alleine der Vorwurf das sie das angebliche Fehlverhalten ihres Mannes gedeckt oder gar toleriert haben soll, kann einer Ehefrau nicht wirklich angekreidet werden. Der Verbandsanwalt Jörg Gennat beantragte daraufhin eine 3-wöchige Frist, um entsprechende Nachweise noch einzureichen.

Langwieriger Prozess

Der erste Verhandlungstag dauerte nur etwa 20 Minuten. Der Verbandsanwalt will weitere Unterlagen nachreichen, danach erhält die Beklagtenseite auch nochmal 3 Wochen Zeit um darauf reagieren zu können. In der zweiten Dezemberwoche soll es dann weitergehen. Richter Eilers bremste aber alle Erwartungen auf ein schnelles Urteil. Vielleicht im Frühjahr 2025 kann man dann in die Beweisaufnahme mit Zeugen einsteigen. Zum Schluss bot allerdings der Rechtsbeistand der Beklagten noch an, einen Pachtvertrag nur noch mit der Ehefrau weiterzuführen mit entsprechenden Besuchsrechten und Wohlverhaltensklauseln. Gennat ließ den Vorschlag im Raum stehen, beim Gartenvereinsvorsitzenden führte dies nur zu einem vermehrten Kopfschütteln.

Kurioses am Rande

Erst im Nachhinein am Richterzimmer wurde nachgefragt, warum denn nicht der Verbandsvorsitzende auf der Klägerseite saß, sondern im Publikum und der Gartenvereinsvorsitzende seinen Platz einnahm. Schließlich klagt hier der Regionalverband selbst und nicht der Gartenverein. Es bleibt abzuwarten, ob sich das am nächsten Verhandlungstag dann ändern wird. Dann müsste sich nämlich endlich einmal der Verband selbst äußern, warum und weshalb er die Kündigung ausgesprochen hat.

Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. klagt auf Räumung

Fortsetzung folgt

Es bleibt abzuwarten, wie der Regionalverband weiter im Verlauf argumentativ vorgehen möchte. Bereits in der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass ein bloßer Vereinsausschluss kein Kündigungsgrund nach §8 Bundeskleingartengesetz darstellt. So einem Vorgehen hatte erst vor wenigen Wochen das Landgericht in Magdeburg eine klare Absage erteilt. Dort verursachte die Verbandsführung einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden auf Vereinsseite (wir berichteten). Sollte sich dies hier erneut wiederholen, wäre das mehr als peinlich.

Leider ist man zunehmend nicht in der Lage Konflikte in den Vereinen lösungsorientiert und friedlich zu lösen. Schnell werden kritisch nachfragende Gartenfreunde als Störenfriede oder Querulanten bloßgestellt. Dabei sind auch die 3 Mediatoren des Regionalverbandes keine wirkliche Hilfe und sind so gut wie nie in Erscheinung getreten. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind sehr langwierig, vom finanziellen Aspekt her, egal wer verliert, schon jetzt eine Tragödie. Am Ende gehen auch mit Blick auf die Leerstands-Problematik wichtige Gartenfreunde verloren.

Es bleibt wieder einmal spannend. Folgt unserer Facebook-Seite, dann verpasst ihr garantiert keinen Beitrag mehr. Wir halten euch auch weiterhin über diesen Fall auf dem Laufenden. Hab ihr ähnliche Erfahrungen machen müssen? Dann nehmt gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Wer uns unterstützen möchte, kann dies über GoFundMe machen. Wir danken allen, die bereits an uns gespendet haben.