67 – Aus Schaden nicht klug werden

Das Gerichts-Scharmützel im Quedlinburger Kleingartenwesen findet einfach kein Ende. Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. zeigt sich als ewiger Kläger und zieht erneut vor Gericht gegen einen seiner Mitgliedsvereine. Für unsere Leser ist dieser gewiss kein Unbekannter. Wir berichten euch heute von dieser neuerlichen Gerichtsverhandlung vom 9. September 2025 und wir zeigen euch warum offensichtlich die Regionalverbandsführung aus Schaden nicht klug werden möchte.

Anstehende Verhandlung am Amstgericht Quedlinburg (09.09.2025)

Klage Nummer 3

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr wurde Klage beim Amtsgericht in Quedlinburg eingereicht. Die Konfliktparteien sind auf der einen Seite der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. und auf der anderen Seite der Mitgliedsverein, die Kleingärtner Holzbreite II e.V. Die erste Auseinandersetzung bezog sich noch auf den widerrechtlichen Ausschluss des Vereinsvorsitzenden der Holzbreite II von den Mitgliederversammlungen des Verbandes. Hier gab man den Mitgliedsverein in erster Instanz im März 2025 vollumfänglich Recht. Bei einer damals fast zeitgleich stattgefundenen zweiten Klage versuchte der Regionalverband an die Adressen der Pächter der Kleingartenanlage Holzbreite II zu gelangen, um damit eine eigens kreierte „Pächterversammlung“ für den Mitgliedsverein einberufen zu wollen. Der Verband scheiterte damals allerdings bereits an der Klagezulässigkeit.

Fehlende Mediation

Nachdem aufgrund einer nicht durchgeführten, aber laut Satzung vorgeschriebenen, Mediation die Klage auf Herausgabe einer Pächterliste abgewiesen wurde, versuchte man diese Mediation Ende April im Schnellverfahren nachzuholen. Nach Abschluss dieser Mediation, bei der nicht einmal die Gegenseite eigens angehört wurde, reichte der Regionalverband Mitte Mai erneut Klage auf Herausgabe eben jener Pächterliste ein.

Erneute Klage auf Herausgabe einer Pächterliste

Mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung fand am 9. September vor dem Quedlinburger Amtsgericht statt. Auf der Klageseite war neben dem Verbandsvorsitzenden noch der Ballenstedter Verbandsanwalt erschienen. Der beklagte Verein wurde durch seine beiden Vereinsvorsitzenden vertreten. Als Zuschauer waren weitere Vereinsvertreter von Mitgliedsvereinen sowie nahezu der komplette Regionalverbandsvorstand anwesend.

Erneute Zweifel

In der Gerichtsverhandlung wurde der Amtsrichter recht schnell deutlich. Er sah erneut erhebliche Zweifel an der Klagezulässigkeit. Man gab dem klagenden Regionalverband mehrfach zu verstehen, dass auch dieses Mal die Klage wieder sehr wahrscheinlich abgewiesen werden würde.

Fehlerhafte Mediation

Der beklagte Mitgliedsverein berief sich zuvor auf eine nicht satzungskonform durchgeführte Mediation. Laut Satzung des Regionalverbandes sind mindestens 3 Mediatoren zu wählen und das Mediationsverfahren ist dann von den gewählten Mediatoren durchzuführen.

„Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern, sowie Organen des Verbandes untereinander, ist ein Mediationsverfahren von den gewählten Mediatoren zu führen. … Es sind mindestens 3 Mediatoren zu wählen …“

Auszug § 9 Mediation Satzung Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. (Stand 09.04.2024)

Dass die zuvor stattgefundene Mediation nur von zwei Mediatoren durchgeführt wurde, genügte offensichtlich dem Gericht um auch dieses Mal die Klagezulässigkeit in Frage zu stellen.

Keine Aussicht auf Berufung

Ein Vergleich wurde in der Verhandlung von der Beklagtenseite ausgeschlagen, so dass der Richter letztmals dem Anwalt des Regionalverbandes die Möglichkeit einräumte die Klage doch noch zurückzuziehen. Sollte es zu einem Urteil kommen, würden die Kosten hierfür umso höher ausfallen. Aufgrund des geringen Streitwertes wäre auch eine Berufung ausgeschlossen. Der Verbandsanwalt zog daraufhin die Klage im Namen des Regionalverbandes zurück.

Klagerücknahme des Regionalverbandes

Scheitern an eigener Satzung

Zum dritten Mal in Folge unterliegt der Regionalverband seinem Mitgliedsverein. Immer wieder scheiterte man dabei an der eigenen selbstgegebenen Satzung bzw. deren Regelungen. Der Verband könnte zudem jederzeit durch entsprechende Satzungsänderungen sich die eigenen Einschränkungen nehmen.

Zeche zahlen Kleingärtner

Erneut sind unnötige Kosten dem örtlichen Kleingartenwesen entstanden. Frei nach dem Sprichwort „Aus Schaden nicht klug werden“ agiert der Verbandsvorstand und rennt dabei immer wieder gegen die selbe Wand. Wir schätzen dabei die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt wieder auf mehrere hundert Euro. Darüber hinaus fragen wir uns, wann auch andere Vereinsvertreter dieses unnötige Vorgehen einmal hinterfragen werden? Es ist zudem sehr peinlich, dass weder der Verbandsvorstand, noch der teure Anwalt des Regionalverbandes die eigene Satzung augenscheinlich kennen.

Vereine denken vermehrt über Austritt nach

Der hier beklagte Verein verlässt ohnehin zum Ende des Jahres den Regionalverband. Zusammen mit weiteren Mitgliedsvereinen möchte man sich grundlegend neu aufstellen. Weitere Vereine denken immer lauter darüber nach, ebenso diesen Weg einzuschlagen. Auch wurde bereits ein zweiter Quedlinburger Kleingarten-Verband ins Leben gerufen.

Zu all diesen Themen werden wir euch in naher Zukunft in weiteren Beiträgen auf unserer Seite informieren. Falls ihr auch diese nicht verpassen möchtet, empfehlen wir euch unsere Facebook-Seite zu folgen. Dort werdet ihr immer über neueste Beiträge informiert. Wir freuen uns auch sehr über eure Kommentare und Nachrichten. Wer uns zudem besonders unterstützen möchte, findet die Möglichkeiten im Beitrag über GoFundMe. Vielen Dank auch nochmal an dieser Stelle.