Wie man es am besten nicht machen sollte, zeigt sehr eindrucksvoll der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. in seinem neuesten Rechtstreit. Der Verband verklagte einen seiner Mitgliedsvereine und bleibt nun auf den Kosten dieses sinnlosen Rechtsstreites ganz alleine sitzen. Weder die Verbandsführung, noch der Verbandsanwalt scheinen dabei die eigene Satzung zu kennen. Dieser Fall ist an Unvermögen nicht mehr zu überbieten. Wir erzählen euch jetzt hier die ganze Geschichte.
Verband will an Adressen
Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. forderte Anfang Oktober 2024 den Mitgliedsverein Holzbreite II auf, die Adressen all seiner Pächter herauszugeben. Wofür man diese Adressen genau benötigt oder was mit den Adressen und Daten nach der Herausgabe geschehen wird, teilte man nicht mit.
Klage auf Herausgabe
Der Verein weigerte sich jedoch die Adressen herauszugeben. Der Verband reichte daraufhin im Dezember Klage über seinen Ballenstedter Anwalt beim Amtsgericht Quedlinburg ein. Der Amtsrichter setzte den Streitwert mit 500€ an.
Stolperstein eigene Satzung
Was anschließend passierte, ist einfach nur noch peinlich. Weder der Regionalverbandsvorstand, noch der teure Verbandsanwalt kannten offenbar die eigene Satzung oder haben sie schlicht nicht gelesen. Die Satzung des Regionalverbandes enthält nämlich eine sogenannte Schlichtungsklausel. Unter dem Paragraph 9 der aktuellen Satzung (Stand 09.04.2024) des Regionalverbandes findet man folgenden Abschnitt:
§9 Mediation – Satzung Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V.„Bei Streitigkeiten zwischen den Verband und seinen Mitgliedern, …, ist ein Mediationsverfahren von den gewählten Mediatoren zu führen.
…
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist erst nach einem erfolglos gebliebenen Mediationsverfahren zulässig.
…“
Klage wurde abgewiesen
Nach dem der Mitgliedsverein sich auf die eben genannte Satzungsregelung berufen hatte, wurde die Klage des Regionalverbandes abgewiesen. Die Klage ist derzeit unzulässig und die Kosten für dieses sinnlose Verfahren trägt der Regionalverband bzw. seine Mitgliedsvereine bzw. die Kleingärtner der Gartenvereine.
Das Geld der Anderen
Nach dem Austritt aus dem Landesverband Ende 2023 geht der Regionalverband seinen ganz eigenen Weg. Die eigene Satzung und aktuell gültige Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland spielen dabei kaum noch eine Rolle. Es scheint so, als entscheide man nur noch nach Bauchgefühl und eigenem Rechtsempfinden. Es ist uns nicht zu erklären, warum der Rechtsanwalt des Verbandes nicht deeskalierend wirkt und Lösungen auch einmal außerhalb von Gerichtssälen sucht. Wir können uns das nur noch so erklären, das mit jeder Klage, mit jedem Schreiben, mit jedem Gerichtstermin, der Verbandsanwalt Geld verdient.
Diese wirtschaftlichen Interessen sind nachvollziehbar aber nicht mehr den Quedlinburger Kleingärtnern zu erklären. Der Verbandsanwalt wurde dabei nicht einmal von der Mitgliederversammlung legitimiert. Auch ist es sehr merkwürdig, dass dieser, wie der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes auch, aus dem 15km entfernten Ballenstedt stammt. Warum man nicht einen Anwalt aus Quedlinburg sich nimmt, bleibt das Geheimnis der Verbandsführung. Es ist schließlich nicht das eigene Geld das so unnütz und voller Unvermögen verbrannt wird.
Kleingärtner wehrt euch
Was kann der einzelne Kleingärtner dagegen unternehmen? Ganz einfach, bringt euch ein. Lasst euch zum Beispiel in Vorstandsämter in euren Kleingartenvereinen wählen. Oder stellt Fragen und Anträge in euren Mitgliederversammlungen auch zum Thema Regionalverband. Leider ist das Interesse an Aufklärung und kritischen Nachfragen momentan in den Reihen der Mitgliedsvereine nicht (ausreichend) vorhanden. Viele Vorstände wollen nicht negativ auffallen. Denn was mit Abweichlern passiert, kann man aktuell am hier beklagten Mitgliedsverein sehr eindrucksvoll nachvollziehen.
Kommende Woche wird es erneut um den Kleingartenverein Holzbreite II gehen. Am 11. März 2025 wird vor dem Amtsgericht weiter über die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses aus dem Vorjahr verhandelt. Der Regionalverband schloss darin den Vorsitzenden des Vereines von seinen Mitgliederversammlungen aus. Der Verein klagte dagegen. Wir werden euch darüber informieren.
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