50 – Kompromisslosigkeit

Es ist für uns ein kleines Jubiläum. Wir schreiben mittlerweile den 50. Beitrag in unseren Blog. Immer wieder gaben neue Probleme und Vorkommnisse genügend Stoff, um ihn hier mit unseren interessierten Mitlesern zu teilen. Heute wollen wir uns mit der Güteverhandlung am Amtsgericht Quedlinburg vom vergangenen Dienstag (11. Februar 2025) beschäftigen. Dort klagte der Mitgliedsverein „Kleingärtner Holzbreite II e.V.“ gegen den Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. Die Verhandlung war geprägt von einer gewissen Kompromisslosigkeit, vor allem auf Verbandsseite. Alle Einzelheiten der öffentlichen Verhandlung, jetzt hier wie gewohnt in unserem Blog der IGG-Quedlinburg.

Eingangsbereich am Amtsgericht Quedlinburg

Vorgeschichte

Im vorherigen Beitrag 49 – Vom Kläger zum Beklagten haben wir euch die Klage gegen den Regionalverband zum ersten Mal näher vorgestellt. Der Kläger, ein Mitgliedsverein, sieht sich in seinen Mitgliedsrechten benachteiligt und beanstandet auch das Zustandekommen des fragwürdigen Beschlusses. Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes am 23. März 2024 wurde zuvor beschlossen, dass der Vorsitzende der Kleingärtner Holzbreite II e.V. nicht mehr an den Mitgliederversammlungen des Verbandes in Zukunft teilnehmen darf. Dies ist der Kern des jetzigen Streites, der nun traurigerweise auch die örtlichen Gerichte beschäftigen muss.

Um kurz nach 11 Uhr …

… eröffnete Richterin Simon die angesetzte Güteverhandlung beziehungsweise die mündliche Verhandlung am Amtsgericht Quedlinburg. Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. war vertreten durch seinen Vorsitzenden und seinem Verbandsanwalt. Der klagende Mitgliedsverein wurde vertreten durch die beiden Vorsitzenden. Im Raum waren noch etwa 10 Personen als Zuschauer, darunter ein Mediator, der stellvertretende Vorsitzende und mehrere Vertreter weiterer Mitgliedsvereine des Regionalverbandes.

Ausschluss rechtens?

Die Richterin fasste den Streitgegenstand noch einmal kurz zusammen und ging auf verfahrensrechtliche Bedenken, vor allem auf Seiten des beklagten Verbandes, ein. Der Regionalverband argumentierte vorab, dass der strittige Beschluss schon vollzogen wurde und auch sei der Mitgliedsverein nicht berechtigt zu klagen, da der Beschluss nur den Vorsitzenden als Person betraf. Beides räumte die Amtsrichterin schnell wieder ab. Der Beschluss betreffe vor allem zukünftige Versammlungen und kann somit nicht vollzogen sein. Weiter ist der Mitgliedsverein direkt betroffen, es geht schließlich um seinen Vorsitzenden, aus diesem Grund ist der klagende Verein auch klageberechtigt.

Bedenken bei der Richterin

Richterin Simon sah allerdings auch ein Problem darin, das der klagende Mitgliedsverein mehrere vertretungsberechtigte Personen habe. Der Regionalverband argumentiert ähnlich und verwies darauf, dass ein anderes Vorstandsmitglied die Mitgliederrechte doch wahrnehmen könne. Auch das Votum der Mitgliederversammlung war ziemlich eindeutig. Es gab schließlich kaum Gegenstimmen in den Reihen der Mitglieder.

Kompromisslosigkeit auf Verbandsseite

Viel Zeit nahm sich anschließend Richterin Simon bei der Güteverhandlung. Sehr schnell war klar, man wird wohl nicht wieder zueinander finden und es wurde über eine mögliche Trennung diskutiert. Der klagende Mitgliedsverein stimmte dem Gedanken eines Austrittes aus dem Regionalverband zu, mahnte aber auch zu Vorsicht, da weitere vertragliche Regelungen, vor allem in Bezug auf die Verwaltungsvollmacht und etwaigen Verwaltungsgebühren mit bedacht werden müssen. Auf Verbandsseite herrschte anschließend sture Kompromisslosigkeit. Der Verbandsvorsitzende war auf Nachfrage der Richterin sichtlich bedient und wollte mehrfach dieser Möglichkeit ausweichen. Immer wieder brachte die Klageseite Wege und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Trennung ein. Zum Beispiel könne der Regionalverband die Flächen der Eigentümer bündeln und nach dem gestuften Pachtmodell an den Kleingartenverein weiterverpachten. Zuletzt bot der Mitgliedsverein sogar noch an, Verwaltungsgebühren in Höhe des aktuellen Mitgliedsbeitrages zu zahlen. Alles half nichts, der Regionalverband wollte kein Stück weit einlenken.

Verkündung Anfang März

Da die Güteverhandlung scheiterte, setzte die Richterin den Termin für ihre Verkündung auf den 11. März 2025 an. Dabei ließ sie sich auch nicht in die Karten schauen, wie ihre Entscheidung wohl ausgehen könnte.

Verlierer sind die Kleingärtner

Richterin Simon richtete auch noch mahnende Worte an beide Seiten. Man solle sich hinterfragen, wohin das Ganze alles noch führen solle. Die nächste Klage steht bereits an. Soll das immer so weitergehen? Das müssen doch am Ende auch immer die Mitglieder bezahlen. Das ist vollkommen richtig. Am Ende sind die Kleingärtner immer die Verlierer.

Nachahmeffekt

Wir fragen uns weiterhin, warum der Regionalverband den Mitgliedsverein nicht einfach ziehen lassen möchte? Wenn der Vereinsvorstand, zum Beispiel einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung vorweisen kann, sollte dieses Votum respektiert und an einer Loslösung gemeinsam gearbeitet werden. Der Verbandsvorsitzende argumentierte völlig übertrieben, man müsse bei Austritt eine zusätzliche Bürokraft für die Verwaltung des ausgetretenen Vereines einstellen. Was stünde denn einer Verwaltungsvollmacht auch nach Austritt im Wege? Bereits jetzt schon kümmert sich jeder Verein selbst um seine Angelegenheiten mittels Selbstverwaltung. Wir können uns die Kompromisslosigkeit des Verbandes nur soweit erklären, dass bei einem Austritt eines Vereines, weitere Vereine folgen könnten. Dies gilt es zu vermeiden und verbandsseitig im Keim zu ersticken. Die Gefahr besteht zu Recht, dass der Regionalverband selbst in die Bedeutungslosigkeit abrutscht.

Das viele Vereinsvorstände und Kleingärtner mit der Arbeit des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg unzufrieden sind, wird sich oft nur hinter vorgehaltener Hand erzählt. Keiner möchte unangenehm auffallen und die Repressalien von Abweichlern der eigenen Linie sind für jedermann sichtbar geworden. Es ist traurig, dass in der heutigen Zeit es zunehmend nicht mehr möglich ist, andere Meinungen zu akzeptieren und gewisse Kompromisse eingehen zu können.

Wir bleiben am Ausgang der Verhandlung auf alle Fälle für euch dran und werden bei Neuigkeiten dazu euch hier unterrichten. Wenn ihr keinen Beitrag zukünftig verpassen möchtet, dann folgt unserer Facebook-Seite am besten. Wir freuen uns über jedes Like. Ihr könnt im Übrigen unsere Arbeit auch über GoFundMe unterstützen. Vielen Dank.