02 – Die Verwaltungsvollmacht – Knebelvertrag?

Die Verwaltungsvollmacht ist ein Vertragswerk zwischen dem Gartenverein und dem Regionalverband. Diese wird direkt mit dem Verein auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vollmacht hat sich auch nicht unser Verband ausgedacht, sondern ist in Mitteldeutschland so gut wie bei jedem Kleingartenverein anzutreffen. Die übergeordneten Verbände tragen also auch ihren Teil dazu bei.

In der Vollmacht sind folgende Vereinbarungen zu finden:

  • Verwaltung und Erfüllung der pachtrechtlichen Pflichten, welche in den Pachtverträgen des Regionalverbandes festgeschrieben sind, durch den Mitgliedsverein
  • der Verein darf Pachtverträge im Namen des Verbandes ausstellen
  • Abmahnungen dürfen vom Verein ausgesprochen werden, Kündigungen jedoch sind beim Verband zu beantragen
  • der Verein soll sich um Abwicklung eines beendeten Pachtvertrages und um eine ordnungsgemäße Neuverpachtung der Parzelle kümmern
  • Änderungen in der Aufteilung der Parzellen sowie Gemeinschaftsflächen bedürfen vorheriger schriftlicher Genehmigung
  • bauliche Veränderungen der Pächter müssen vom Regionalverband genehmigt werden
  • der Verein wird beauftragt den Pachtzins und sonstige Geldleistungen des Verbandes einzuziehen und weiterzuleiten
  • bei Entzug dieser Verwaltungsvollmacht verpflichtet sich der Mitgliedsverein einen doppelten Mitgliedsbeitrag an den Verband zu zahlen

Liebe Gartenfreunde, diese sehr einseitige Verwaltungsvollmacht kann man auch neudeutsch als Knebelvertrag bezeichnen. Der Verein ist Dienstleister und Makler im Auftrag des Regionalverbandes ohne dafür eine Gegenleistung oder eine Aufwandsentschädigung zu bekommen. Wenn man den Verband verlassen möchte, wird umgehend der doppelte Mitgliedsbeitrag fällig und das kommt schon nahe einer Zwangsmitgliedschaft. Auch ist es üblich, dass der Verband vom Verein die Pacht- und sonstigen Geldzahlungen einfach komplett mittels Lastschrift abbucht, obwohl der Verein selbst gar nicht Pächter ist und deshalb für Leerstand oder Zahlungsausfälle nicht selbst gerade stehen muss.

Hier seht ihr einmal die aktuelle Beziehung zwischen dem Verein, dem Regionalverband, dem Landeigentümer und den Pächtern bzw. Mitgliedern im Kleingartenverein:

Aber warum macht der Verband es so umständlich? Und welche Vorteile bringt es dem Kleingartenverein? Das möchte ich euch in einen weiteren Beitrag gern näher bringen.