Im vorherigen Beitrag habe ich die Verwaltungsvollmacht euch vorgestellt. Diese kann man sich ganz anschaulich so ungefähr vorstellen: ihr geht für jemanden einkaufen und arbeitet die Einkaufsliste ab, liefert den Einkauf dann noch ab und das Beste daran, ihr bezahlt am Ende auch noch diesen komplett alleine.
Jetzt möchte ich aber auch einige Vorteile aufzeigen, denn der Verein hat schließlich nichts mehr mit den Pachtverträgen am Hut, da diese alle im Namen des Regionalverbandes abgeschlossen wurden. Das bedeutet konkret, der Verein muss zum Beispiel bei der jährlichen Pachtzahlung an den Verband nur den Teil überweisen welcher, wirklich auch eingenommen wurde. Hat also ein Pächter nicht bezahlt oder gibt es Leerstand, dann ist es das Problem des Regionalverbandes und nicht die Vereine müssen den Ausgleich leisten. Weiter würde der Kleingartenverein nicht mit seiner Gemeinnützigkeit spielen, wenn zum Beispiel die Parzellen nicht ordnungsgemäß betrieben werden, alleine der Regionalverband würde als Zwischenpächter im Endeffekt seine Gemeinnützigkeit riskieren.
Der wesentliche Vorteil meiner Meinung nach, welcher bestimmt euch nie so mitgeteilt wurde, liegt bei den Beräumungspflichten der Parzelle. Nicht selten kommt es vor, dass der Pächter seine Parzelle nicht (ausreichend) beräumt und der Verein dann mit Vereinsmittel und Arbeitsstunden dies übernimmt. Warum eigentlich? Der Verein hat das Land nicht gepachtet und es sind auch nicht seine Pächter. Also um es kurz zu sagen, der Regionalverband ist am Ende immer für die Beräumung und Wiederherstellung seiner Parzellen verantwortlich und muss im Notfall mit seinen Vereinsmitteln sich um den Rückbau der Kleingartenanlage kümmern, darum wurde auch das Konstrukt Rückbau-Cent ins Leben gerufen.
In Sachsen sind auch schon entsprechende Gerichtsurteile gegen einen Kreisverband vorhanden. Dort geht man auch mittlerweile wieder dazu über, das Land der Gartenanlage wieder komplett an die Vereine zu verpachten. Was meiner Meinung nach auch der einzig richtige Weg ist. Hier einmal der erstrebenswerte Aufbau:
Dieser Aufbau sieht nicht nur einfacher auf dem ersten Blick aus, er ist auch klar strukturiert und die Zuständigkeit ist sofort erkennbar. Nur leider hat der Regionalverband dann keinen Grund mehr die Pachtverträge der Mitglieder zu bevorraten oder sich bei Abmahnungen/ Kündigungen einzumischen. Auch kostenpflichtige Wertgutachten durch sich selbst durchführen zu lassen, müsste dann ein Ende finden. Um diesen Machtverlust nicht ganz zu verlieren wird zum Beispiel in Sachsen schon an ein Nachfolgewerk zur Verwaltungsvollmacht gearbeitet.