73 – Der Kleingarten-Pranger

Allein auf das Stadtgebiet von Quedlinburg entfallen 33 Kleingartenanlagen. Das sind mehr als die Hälfte aller Mitglieder und Kleingärten im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden über mutmaßliche Datenschutzverstöße in Schaukästen einzelner Anlagen deutlich gehäuft. Dabei kommen Methoden zum Einsatz, die eher an das Mittelalter erinnern als an modernes Vereinsleben. Wir stellen euch heute diese „Kleingarten-Pranger“ näher vor und zeigen einige der negativen Highlights. Mittlerweile interessiert sich auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt für das Thema – und der Regionalverband sieht sich nun veranlasst, eine Schulung zu diesem Themenkomplex durchzuführen.

Der Kleingarten-Pranger- Die Zustände erinnern eher an das Mittelalter

Wenn Datenschutz zur Nebensache wird

Bereits 2024 haben erste konkrete Aushänge die Runde gemacht. Häufig werden Haus- bzw. Zutrittsverbote gegenüber einzelnen Mitgliedern und Pächtern öffentlich ausgesprochen – für alle sichtbar. Dabei bleibt es jedoch nicht: Teilweise werden auch konkrete Straftaten und schwerwiegende Anschuldigungen in den Raum gestellt. Die Aushänge sind meist vom Vorstand unterschrieben oder eindeutig in dessen Namen verfasst. Besonders kritisch: In vielen Fällen werden zusätzlich Parzellennummern und Klarnamen genannt. In einem besonders drastischen Fall wurde sogar die Adresse der betroffenen Gartenfreunde nur unzureichend unkenntlich gemacht. Den Betroffenen bleibt oft nur der Gang vor Gericht. Selbst beim Regionalverband als Verpächter sämtlicher Kleingartenflächen stoßen sie vielfach auf taube Ohren.

Johannishöfer Trift – 2024

Im Wohngebiet Süderstadt befindet sich die Kleingartenanlage Johannishöfer Trift mit rund 120 Parzellen. Wir haben bereits in der Vergangenheit über die Auseinandersetzungen einer Kleingartenfamilie mit dem Vereinsvorstand berichtet. Erste gerichtliche Verfahren konnten die Gartenfreunde für sich entscheiden: Strom und Wasser mussten wieder angestellt werden, ebenso wurde ihnen der Zugang zu ihrer Parzelle erneut ermöglicht. Weitere Verfahren sind jedoch anhängig.

Bereits Anfang 2024 wurde im Zuge dieses Konflikts ein Aushang im Schaukasten der Anlage angebracht. Darin wurde ein Zutrittsverbot ausgesprochen – mit der Begründung, die Betroffenen seien keine Mitglieder und Pächter mehr. Zudem wurde ihnen lediglich der Zutritt zur Beräumung gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht. Unterzeichnet war das Schreiben vom Vorsitzenden und der Schatzmeisterin des Vereins. Der Familienname der Betroffenen wurde dabei offen genannt – und der Aushang hing über ein Jahr öffentlich sichtbar aus.

Aushang in der Kleingartenanlage Johannishöfer Trift

Johannishöfer Trift – 2026

Ganz aktuell wird in derselben Anlage erneut eine Person öffentlich mit Klarnamen genannt und mit einem Hausverbot belegt. Zusätzlich werden schwerwiegende Vorwürfe, unter anderem im Zusammenhang mit Brandstiftung, öffentlich gemacht. Auch dieser Aushang wurde vom Vereinsvorsitzenden unterzeichnet und für alle sichtbar am Eingang der Anlage angebracht.

Aushang 2026 in der KGA Johannishöfer Trift

Schillerstraße – 2024

Ein weiteres Beispiel findet sich am anderen Ende der Stadt, direkt gegenüber der Polizeiwache, in der Kleingartenanlage Schillerstraße. Auch hier wurde einer Familie ein Zutrittsverbot ausgesprochen. Die entsprechenden Aushänge befanden sich sowohl am Haupteingangstor als auch direkt am Zugang zur betroffenen Parzelle. Neben dem Familiennamen wurde auch die Parzellennummer veröffentlicht. Zusätzlich versperrte der Vereinsvorstand den Zugang zur Parzelle mittels eines Fahrradschlosses. Das gewaltsame Öffnen dieses Schlosses führte im vergangenen Jahr sogar zu einem Polizeieinsatz, über den wir ebenfalls berichtet haben. Auch in diesem Fall sind noch gerichtliche Verfahren anhängig.

Schillerstraße – 2025

Im Laufe des vergangenen Jahres kam es zu weiteren Aushängen innerhalb der Anlage. In sämtlichen Vereinsschaukästen sowie erneut am Zugang zur betroffenen Parzelle wurde ein Schreiben des Verbandsanwalts, Jörg Gennat, veröffentlicht. Darin wurden den Gartenfreunden unter anderem Unterschlagung von Vereinsgeldern sowie der Betrieb einer Waschmaschine im Kleingarten vorgeworfen. Zugleich wurden die Betroffenen aufgefordert, selbst den Klageweg zu beschreiten, falls die Vorwürfe nicht zutreffen sollten – eine faktische Umkehr der Beweislast.

Aushang vom Verbandsanwalt Jörg Gennat am Parzellenzugang

Vorverurteilung

In allen geschilderten Fällen fällt auf, dass die Unschuldsvermutung offenbar keine Rolle mehr spielt. Selbst der Verbandsanwalt lässt sich hier instrumentalisieren und gibt seine Schreiben offensichtlich für öffentliche Aushänge frei. Dabei wurde in einem Fall sogar die private Adresse der Betroffenen lediglich notdürftig mit Tipp-Ex unkenntlich gemacht.

Datenschutzbeauftragte

Im vergangenen Jahr haben betroffene Gartenfreunde sowie wir von der Interessen-Gemeinschaft Gartenfreunde Quedlinburg die Fälle bei der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt angezeigt. In der Folge wurde der Regionalverband kontaktiert und gleichzeitig angeboten, die Vereinsvorstände entsprechend zu schulen. Nach anfänglichem Zögern willigte der Regionalverband schließlich ein. Die Schulung findet am kommenden Samstag, dem 28. März 2026, im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. Wir hoffen, dass der „Kleingarten-Pranger“ damit bald der Vergangenheit angehört.

Tagesordnung Mitgliederversammlung des Regionalverbandes am 28. März 2026

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