Stur, uneinsichtig, unbelehrbar oder eben unverbesserlich. So bezeichnet man landläufig Personen oder Institutionen die nicht dazu bereit sind, ihre Meinung oder Haltung zu ändern. Heute war es mal wieder soweit. Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. unterlag erneut vor dem Quedlinburger Amtsgericht bei einer seiner Klagen. Wir berichten euch von der heutigen Urteilsverkündigung und warum der Verband damit einen seiner Mitgliedsvereine jetzt so richtig in Bredouille bringt.
Kleingartenanlage Johannishöfer Trift
Auch unser heutiger Beitrag hat eine Entstehungsgeschichte und liegt in seinen Anfängen über 2 Jahre bereits zurück. Ihr könnt euch die Vorgeschichte in den Beiträgen 41 – Querulanten sowie 44 – Haus der (verklagten) Kleingärtner noch einmal genauer anschauen. Kurz Zusammengefasst, im Jahr 2023 hat der Quedlinburger Kleingartenverein Johannishöfer Trift e.V. ein Ehepaar aus dem Verein ausgeschlossen. Der Verpächter des Kleingartens, das ist der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg, hat daraufhin das Pachtverhältnis mit der Begründung des Vereinsausschlusses fristlos gekündigt. Zusätzlich hat der Gartenverein umgehend die Versorgung mit Strom und Wasser eingestellt.
Zu späte Räumungsklage
Der Regionalverband und der Kleingartenverein hatten offensichtlich gehofft, dass die betroffenen Gartenfreunde ohne große Gegenwehr ihre Parzelle schon räumen werden. Dazu wurden verbandsseitig mehrere Termine zur Übergabe und Wertermittlung anberaumt. Brisantes Detail, der damals zwischenzeitlich eingeschaltete Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. untersagte der Wertermittlerin des Regionalverbandes die Wertermittlung für diesen Garten. Erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 reichte der Regionalverband schließlich eine Klage auf Räumung der Parzelle im Johannishöfer Trift ein.
Richterliche Hinweise
Bereits Anfang Dezember 2024 hatte das Gericht nur sehr geringe Aussichten auf Erfolg dem Regionalverband und seinem Verbandsanwalt bescheinigt. Alleine aus formalen Gründen empfahl Richter Eilers die Klage auf Räumung zurückzuziehen. Auch habe die Widerklage, das war die Wiedereinschaltung der Strom- und Wasserversorgung, sehr hohe Erfolgsaussichten.
Unverbesserlich
Wir haben es immer wieder im Blog niedergeschrieben und mehrfach den Verband und seinen Mitgliedsverein davor gewarnt. Am 17. Juni 2025 erging das Urteil in diesem Rechtsstreit. Die Klage auf Räumung der streitigen Parzelle in der Kleingartenanlage Johannishöfer Trift wird abgewiesen. Der Kläger (Regionalverband) trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wurde auf 2.000€ vom Gericht festgelegt.
Strom und Wasser müssen angestellt werden
Richter Eilers gab der Widerklage statt und aufgrund des nicht vorhandenen Räumungsanspruchs muss im Umkehrschluss auch die Strom- und Wasserversorgung wiederhergestellt werden.
Vereinsausschluss kein Kündigungsgrund
In seiner Begründung war der Richter dann doch noch sichtlich bedient. So war der Ausgang der Verhandlung bereits im Dezember abzusehen. Auch nahm er Bezug auf den Beschluss des Landgerichts Magdeburg in der Angelegenheit Gute Hoffnung Westerhausen und stellte erneut klar, dass ein Ausschluss aus dem Kleingartenverein kein Kündigungsgrund nach Bundeskleingartengesetz darstellt. Wie oft das unser Verband noch vor Gericht erstreiten möchte, bleibt sein ganz eigenes Geheimnis.
Vorsätzlicher Schaden
Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. ist unverbesserlich und lernt einfach nicht aus seinen Fehlern. Nach dem Beschluss des Landegerichts Magdeburg im September 2024 und der darauf abgewiesenen Räumungsklage Anfang des Jahres war auch diese Klage nur noch zum Scheitern verurteilt. Der größte Schaden dürfte dabei den Gartenverein und seinem Vorsitzenden entstanden sein.
Gesichtsverlust
Auch durch die angebliche Expertise des Regionalverbandes war sich der Vorsitzende des Vereines Johannishöfer Trift bis zuletzt ziemlich sicher in seiner Sache. Im Verein selbst dürfte nach dem heutigen Urteil der Haussegen so richtig schief hängen. Welche finanziellen Folgen jetzt auf den Verein zukommen bleibt abzuwarten. 2 Jahre ohne Strom- und Wasser haben schließlich ihre Spuren hinterlassen. Zudem könnte dies alles noch eine Diskussion über eine private Vorstandshaftung nach sich ziehen. Dazu beigetragen hat auch nicht unerheblich die jahrelange Anprangerung in den Schaukästen vor und in der Kleingartenanlage.
5 verlorene Klagen
Mit dieser Klage war es bereits die fünfte Klage des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg, in der man rechtlich der Unterlegene war. Jeder Mitgliedsverein sollte mit größter Vorsicht prüfen, ob man diese „Dienstleistung“ in Zukunft in Anspruch nehmen möchte. Auch dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Rechtsschutzversicherung des Verbandes Beiträge erhöht oder eine Zusammenarbeit beendet. Bereits heute zahlt die Versicherung nur einen gewissen Betrag pro Jahr als Kontigent für eigene Klagen. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb der Verband sich selbst lieber verklagen lässt. Bei einer Beitragszahlung von nur 90 Cent je Parzelle und Jahr kann man große Sprünge am Ende auch nicht erwarten.
Es bleibt wie immer spannend im Quedlinburger Kleingartenwesen. Wenn ihr keinen zukünftigen Beitrag mehr verpassen möchtet, dann folgt uns am besten auf Facebook. Wir sind dort über jedes Like sehr dankbar. Wir bedanken uns auch noch einmal bei allen Unterstützern via GoFundMe.
Das habt ihr gut gemacht. Diese Sturköpfe wissen nicht was sie tun . Einfach nur unfähig dieser Vorstand. Dankeschön