Heute geht es wieder einmal um unsere Gartenfreunde aus Westerhausen. Seit fast einem Jahr leisten sie unermüdlichen Widerstand gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner. Vergleiche zu den sagenumwobenen kleinen Gallischen Dorf in den Comic-Heften von Asterix und Obelix sind vielleicht weit hergeholt und übertrieben. Aber wir zeigen euch hier wie eine zweifache Mutter, völlig auf sich alleine gestellt, am Ende erfolgreich ihr Recht durchsetzen konnte. Dem Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. auf der anderen Seite stehen harte Zeiten bevor. Die derzeitige Pechsträhne hält nämlich weiterhin an. Schon wieder unterliegt man in der aktuellen Klage-Wut vor dem Quedlinburger Amtsgericht. Und wir stellen uns am Ende auch noch die Frage, ob man einen Kleingarten pachten kann ohne Mitglied im Kleingartenverein zu sein? Aber alles ganz der Reihe nach.
Vom Ausschluss zur Räumung
Zur Vorgeschichte empfehlen wir euch folgende Beiträge auf unserem Blog zum besseren Verständnis:
– 36 – Widerrechtliche Kündigungen
– 37 – Demonstration des Stärkeren
– 38 – Schallende Ohrfeige
– 46 – Der letzte Strohhalm
Noch einmal in Kürze zusammengefasst. Im Frühjahr 2024 wurden in der Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ in Westerhausen insgesamt 3 Pächterfamilien aus ihrem Kleingartenverein mittels Ausschlusses geworfen (Beitrag 36). Der Verpächter dieser Kleingärten, der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V., kündigte daraufhin die entsprechenden Pachtverträge fristlos. Ein Pächter setzte sich allerdings zur Wehr und beantragte mittels Verfügungsbegehren, das der zwischenzeitlich abgeschaltete Strom wieder eingeschaltet wird. Das Landgericht Magdeburg gab den Gartenfreunden im Herbst 2024 Recht, so dass seitdem die Parzellen wieder mit Strom versorgt werden müssen (Beitrag 37 und 38). Der Regionalverband klagte zuletzt im Dezember 2024 auf Räumung der Parzellen und ging in der Klagebegründung massiv die Entscheidungen des Landgerichts Magdeburg an (Beitrag 46).
Im Namen des Volkes …
erging bereits am 6. Februar 2025 folgendes Urteil beim Amtsgericht Quedlinburg. Die Klage des Regionalverbandes auf Räumung der streitbefangenen Parzellen in der Westerhäuser Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites trägt allein der Regionalverband.
Wer nicht hören möchte
Wir haben mehrfach auf unserer Seite immer wieder den Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg, als Verpächter der Kleingärten, vor seinem Vorgehen gewarnt. Die Entscheidungen des Gerichts waren alternativlos und sind aktueller Konsens in der entsprechenden Rechtsprechung.
Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, dass dem Regionalverband kein Anspruch auf Herausgabe der Kleingartenparzellen zusteht. Die Kündigung über Kleingärten regelt das Bundeskleingartengesetz in den §§8 bis 10. Der Regionalverband konnte keinen dieser Kündigungsgründe darlegen. Das Amtsgericht kommt zu einer Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Magdeburg. Erneut wurde festgestellt, dass mit einem Vereinsausschluss noch keine Grundlage für eine wirksame Kündigung nach Bundeskleingartengesetz gegeben ist.
„Es ist insoweit in Übereinstimmung mit dem Landgericht Magdeburg ebenfalls der Auffassung des erkennenden Gerichts, dass – anders als der Kläger meint – mit dem Vereinsausschluss aus dem Kleingartenverein allein noch keine hinreichende Grundlage für eine wirksame Kündigung nach §§8 ff. BKleinG gegeben ist.“
Urteil 3C301/24 (VI) – Amtsgericht Quedlinburg vom 06.02.2025
Happy End
Für die klagenden Kleingärtner hat sich der Kampf mehr als gelohnt. Beinahe ein Jahr lang stand man für sein Recht ein und trotzte einen zumindest finanziell klar überlegenen Widersacher. Die verwehrte Prozesskostenhilfe und der erste Rückschlag bei dem einstweiligen Verfahren konnten weggesteckt werden. Eine junge Mutter von zwei Kindern setzte sich gegen ihren Vereinsvorstand, dem Regionalverband sowie dem Verbandsanwalt erfolgreich durch – Chapeau an dieser Stelle für diese großartige Leistung.
Der Vorstand des Kleingartenvereins „Gute Hoffnung e.V.“ muss sich nun vor seinen Mitgliedern verantworten und wurde vom Verband ebenfalls im Stich gelassen. Die mangelnde rechtliche Expertise wurde erneut offenbart. Auf den Verband kommen harte Zeiten hinzu. Zur Erinnerung auch in der Quedlinburger Kleingartenanlage „Johannishöfer Trift“ finden derzeit ähnliche Räumungsklagen statt. Hier dürfte sich selbiges wiederholen. Der Verband wäre dringend beraten, diese Klagen umgehend zurückzuziehen. Auch sollte sich insbesondere der Verbandsvorstand einmal hinterfragen, warum er mit seinem völlig aussichtslosen und gegen Gesetzte verstoßenden Klagen, dem örtlichen Kleingartenwesen immer mehr Schaden zufügt, als Nutzen? Wir sehen gerade in der Vielzahl an verlorenen Klagen ein verbandsschädigendes Verhalten, ausgelöst durch den aktuellen Verbandsvorstand.
2-Paar Schuhe
Was bedeutet eigentlich dieses Urteil für das Kleingartenwesen? Es zeigt einmal mehr die Trennung von Pacht- und Vereinsrecht. Man kann das Eine nur bedingt vom Anderen abhängig machen. Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein und der Pachtvertrag über einen Kleingarten müssen getrennt betrachtet werden. Es ist möglich, dass man die Vereinsmitgliedschaft beendet ohne dass damit auch der Pachtvertrag endet. Abweichende Regelungen in Ordnungen oder Verträgen würden gegen den §13 des Bundeskleingartengesetz verstoßen und sind somit von vorn herein nichtig.
Es darf allerdings auch nicht außer Betracht gelassen werden, dass es ganz ohne einen Kleingartenverein in einer Kleingartenanlage nicht gehen wird. Es zeigt sich auch hier wieder einmal wie wichtig ein offener Umgang miteinander im Verein ist. Kritische Stimmen sind nicht automatisch gleich Querulantentum oder vereinsschädigend. Lernen mit Kritik umzugehen und gegenteilige Meinungen akzeptieren können, sind oft einfacher gesagt, als am Ende vollzogen. Niemand ist perfekt, Fehler passieren überall mehrfach täglich. Eine gelebte Fehlerkultur ist keineswegs ein Zeichen von Schwäche, eher zeugt dies von Fortschritt und Größe.
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Es scheint, dass Vorsitzende der Gartenanlagen aus reiner Willkür und Gängelei handeln. Sie scheinen Freude daran zu haben, Gartenpächtern das Leben zu erschweren. Ständige tägliche Überprüfungen der Pächter sind an der Tagesordnung, es ist ein Irrsinn in Westerhausen.
Es muß dringend Neuwahlen geben, um ein normales Miteinander zu erreichen und die Freude der Menschen wieder in ihren Gärten zu wirtschaften und Erholung zu finden.
Diese unnötigen Gerichtskosten müsste der Vereinschef selbst tragen.