37 – Demonstration des Stärkeren

Zurück aus der Sommerpause liegt unser Fokus auf eine weitere Gerichtsverhandlung im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. Dieser schafft es erneut nicht die Gemüter zu befrieden und gießt sogar noch zusätzlich Öl ins Feuer, indem man klare Position bezieht und einer Streitpartei mit seinem Verbandsanwalt zur Seite steht. Mit dem notwendigen Kleingeld der Vereine im Nacken sehen wir hier eine Demonstration des Stärkeren. Wir möchten euch jetzt hier ausführlich von der Gerichtsverhandlung berichten, die sogar vergangene Woche Erwähnung in der Mitteldeutschen Zeitung fand.

Vorgeschichte

Im Frühjahr erhielten plötzlich mehrere Gartenfreunde der Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ aus Westerhausen vom Zwischenpächter, dem Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V., die fristlose Kündigung ihrer Kleingärten. Zuvor wurden die Pächter von der Mitgliederversammlung des Gartenvereines ausgeschlossen (wir berichteten). Um die ehemaligen Vereinsmitglieder und Pächter des Regionalverbandes zusätzlich zu „motivieren“, schaltete man kurzerhand auch noch den Strom zu den entsprechenden Parzellen ab.

Fall landete vor dem Landgericht

Ein gekündigter Pächter setzte sich allerdings zur Wehr und ging gegen die, aus seiner Sicht ungerechtfertigten Kündigung mit einem Verfügungsbegehren beim Amtsgericht in Quedlinburg vor. Der Gartenfreund berief sich dabei auf die Unzulässigkeit der Kündigung des Pachtvertrages und beantragte, dass der Strom als Bestandteil dieses Vertrages wieder eingeschalten wird. In zweiter Instanz wurde nun vor dem Landgericht in Magdeburg dieser Fall verhandelt.

Verhandlung

Am 4. September 2024 trafen sich beide Streitparteien vor dem zuständigen Landgericht in Magdeburg wieder. Der gekündigte Pächter auf der einen Seite stand seinem ehemaligen Vereinsvorsitzenden und dem Anwalt des Regionalverbandes, Jörg Gennat, gegenüber. Der Richter eröffnete gegen 11 Uhr die Verhandlung und fasste noch einmal grob die Entstehungsgeschichte die zum Konflikt führte zusammen.

Erste Unsicherheiten

In seiner Einleitung ging Richter Glinski zunächst noch davon aus, dass die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung des Regionalverbandes bereits festgestellt wurden sei in einem vorhergehenden Verfahren. Dies stellte sich jedoch schnell als nichtzutreffend heraus. Eine Antwort auf diese sehr entscheidende Frage, nämlich nach der Rechtmäßigkeit der Kündigung, wollte man dennoch auch heute nicht geben. Der Richter verwies schließlich darauf, dass spätestens mit Klage auf Räumung der Parzelle durch den Regionalverband dies genaustens geklärt werden würde. Ab diesem Moment war sich aber auch der Richter nicht mehr sicher, ob nicht die eigenmächtige Abschaltung des Stromes eine Pflichtverletzung des, möglicherweise noch bestehenden, Pachtvertrages zur Folge gehabt habe. In diesem Fall sollte weiter mit einbezogen werden, ob nicht bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung, der Strom wieder angeschaltet werden müsse.

„Das ist unstreitig“

Mit diesen Worten versuchte lautstark der Anwalt des Regionalverbandes und des hier streitenden Vereines, Jörg Gennat, seiner folgenden Argumentation Nachdruck zu verleihen. Daraufhin musste sogar Richter Glinski mit den Worten „Sie müssen sich jetzt nicht echauffieren“ maßregelnd eingreifen. Gennat verteidigte in seinen Ausführungen die ausgesprochene Kündigung der Pachtverträge durch den Regionalverband. Gab daraufhin sogar an, dass die Gegenseite schriftlich Widerspruch erklärte, jedoch es versäumte habe, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten. Wir interpretieren seine Ausführungen dahingehend, dass der Regionalverband die Rechtmäßigkeit in Bezug auf die fristlose Kündigung nicht begründen und nachweisen muss. Der Gekündigte solle doch selbst, oftmals nicht vorhandenes, Geld in die Hand nehmen und die Unrechtmäßigkeit notfalls mit Hilfe eines Anwaltes feststellen lassen. Diese Umkehrung in der Beweispflicht war die einzige Rechtfertigung. Gennat konnte zum Beispiel auch kein Urteil explizit benennen, in dem ein Vereinsmitglied nach Ausschluss der Mitgliederversammlung der Kleingartenpachtvertrag rechtskräftig gekündigt werden konnte.

Keine Einigung in Sicht

Mit den Worten „Wir möchten Frau … nicht mehr in unseren Verein haben“ erteilt der Vereinsvorsitzende des Gartenvereines einen ersten Einigungsversuch von Richter Glinski eine klare Absage. Der Richter sieht auch ein in der Zukunft nie endendes Konfliktpotential und legt dem klagenden Gartenfreund doch Nahe sein Glück vielleicht in einer anderen Gartenanlage zu suchen. Den Vorschlag, die Gärten ordnungsgemäß zu beräumen und das innerhalb einer angemessenen Frist unter Wiedereinschaltung des Stromes, lehnte der Gartenfreund dann ab, so dass man schlussendlich keine einvernehmliche Lösung erzielen konnte.

„Ich weiß nicht ob Sie gewinnen“

Richter Glinksi ließ abschließend völlig offen ob der Gartenfreund Aussicht auf Erfolg habe. Er verwies auf die vielen neuen eingebrachten Tatsachen, die es nochmals genauer zu prüfen gilt. Es besteht am Ende eben auch immer das Risiko zu verlieren, so Glinski sinngemäß weiter. Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Pachtvertrages müsse im Rahmen einer, vom Regionalverband etwaigen angestrebten, Räumungsklage weiter entschieden werden. Rechtsanwalt Gennat gab zum Schluss noch an, dass keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen soll. Richter Glinski sieht allerdings keine Vorwegnahme der Hauptsache als gegeben an, wenn eventuell bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung, der Strom wieder angestellt werden müsse. Im letzten Satz äußerte Richter Glinski zudem noch beiläufig Zweifel an der ausgesprochenen Kündigung, welche jetzt durch Inzidentprüfung genauer nachgegangen werden soll.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung

Am 6. September erschien auf Seite 16 der Mitteldeutschen Zeitung ein Artikel mit Bezug zu dieser Verhandlung. Der zuständige Journalist Uwe Kraus war bei der Verhandlung anwesend und hätte sich womöglich gerne einen spannenderen Fall gewünscht. Dies schlug sich auch anschließend in den knapp 650-Wörter fassenden Artikel nieder. Dieser ging kaum auf Inhalte ein, vermischte so ziemlich alles, was man nur vermischen konnte und kümmerte sich mehr um Nebensächlichkeiten, wie das unabsichtliche Mitführen eines Messers. So kurz nach dem terroristischen Attentat von Solingen, sollte man natürlich sensibel genug sein, jedoch sollte man in eine zweifache Mutter nicht alles Schlimme dieser Welt hineininterpretieren. Dieser letzte Absatz im Zeitungsartikel zeugt von einer gewissen Hilf- und Ratlosigkeit dem Leser und der Redaktion gegenüber.  Als Verbesserungsvorschlag würden wir dem Journalisten mit auf dem Weg geben, sich die Frage doch einmal zu stellen, warum es der Regionalverband als Verpächter aller Parzellen nicht schafft Konflikte in den Mitgliedsvereinen zu befrieden und sich aktuell noch mehrere Rechtsstreitigkeiten anbahnen. Die nächste Streitigkeit soll bereits im Oktober verhandelt werden. Für einen Reporter ist die einzelne Geschichte gewiss einfacher zu überblicken und abschließend zu erzählen. Man solle aber das große Ganze dahinter auch nicht aus dem Auge verlieren und sich umfassend, vor allem über die Hintergründe informieren. Gerne bieten wir von der Interessen Gemeinschaft Gartenfreunde Quedlinburg unsere Mithilfe dabei an.

In der Mitteldeutschen Zeitung vom 6. September 2024 wurde diese Verhandlung auch erwähnt.

Resümee

Es zeigt sich leider immer wieder, dass ein Zugang zu unseren Gerichten mittels Prozesskostenhilfe möglich ist, jedoch der Aufwand für die Rechtsanwälte zu hoch ist und gezahlten Pauschalen zu niedrig sind, um effektiv seinen Rechtsanspruch durchsetzen zu können. Hier in diesem Fall wurde Prozesskostenhilfe verwehrt und man verteidigte sich daraufhin selbst. Mit dem Geld in Form von Mitgliedsbeiträgen der Gartenfreunde im Nacken war es auf der anderen Seite ein leichtes für den Verein bzw. Verband seine Stärke zu demonstrieren.

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