33 – Der Anfang vom Ende?

Auch die zweite diesjährige Mitgliederversammlung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. sorgte wieder für reichlich Gesprächsstoff. Es erfolgte der erneute Ausschluss eines Vereinsvorsitzenden von der Mitgliederversammlung. Die Nachricht des Tages war aber zweifellos der Rückzug des Verbandsvorsitzenden und der des Schatzmeisters. Dies erinnert uns stark an das Schicksal der Costa Concordia. Seinerzeit verließ dort auch der Kapitän zuerst das sinkende Schiff, da er bereits von der bevorstehenden Katastrophe ahnte? Wir fragen uns weiter, ist dies der Anfang vom Ende? Alle Informationen jetzt hier ausführlich im Blog.

Reichlich Desinteresse

Etwas mehr als die Hälfte der Mitgliedsvereine waren am 23. März 2024 der Einladung überhaupt nur gefolgt und waren mit einem Vorstandsmitglied vor Ort vertreten. Ob aus Desinteresse oder ob man sich das Schauspiel am Ende einfach nur ersparen wollte, bleibt ungewiss. Das der Regionalverbandsvorstand nur seine eigenen Themen behandeln möchte, zeigt diese Versammlung auch einmal wieder sehr eindrucksvoll. Eine lästige Opposition schafft man sich so jedenfalls mit undemokratischen Mitteln scheinbar ganz einfach und ohne großen Widerstand vom Halse.

Déjà-vu

Bereits auf der vorherigen Mitgliederversammlung, am 13. Januar 2024 versuchte man den Vorsitzenden der Kleingärtner Holzbreite 2 e.V., Thomas Hentschel, ohne Bezug zur Tagesordnung widerrechtlich von der aktuellen und allen folgenden Mitgliederversammlungen auszuschließen. Der Regionalverband erkannte wahrscheinlich auch mittlerweile, das dieser Beschluss dabei gegen §32 BGB verstoßen hatte.

(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

BGB §32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung

Anstatt diese Vorgehensweise von Grund auf neu zu überdenken, wiederholte man alte Verhaltensweisen, indem man nur schlicht den Beschluss über den Ausschluss erneut auf die Tagesordnung setzte.

Tagesordnung vom 23.03.2024 – Seite 1
Tagesordnung vom 23.03.2024 – Seite 2

Eingriff in grundlegende Mitgliederrechte

Keine Gedanken machte sich die Regionalverbandsführung über die Konsequenzen so eines eigenwilligen Ausschlusses. Dem Mitgliedsverein bzw. dessen Vertretung werden grundlegende Rechte auf Auskunft und Mitwirkung verwehrt. Herr Hentschel wurde so zum Beispiel auch die Möglichkeit genommen, sich bei anstehenden Wahlen im Verband, zur Wahl aufstellen zu lassen. Vielmehr ist es der Versuch des Verbandes eine unliebsame Opposition und Minderheit Mundtot machen zu wollen und so illegal zu unterdrücken.

Keine konkreten Vorwürfe

Der Verbandsvorsitzende blieb in seiner Einleitung zum Ausschluss erneut eher vage und nannte nur konkret den Beitrag 18 – Verbandshörig und verlas die dazugehörige Missbilligung 21 – Unterlassungsklage. Warum auf einmal der Regionalverband nach der letzten regulären Mitgliederversammlung vom 4. November 2023 die Idee verfolgte, Herrn Hentschel auszuschließen, wurde unserer Meinung nach nicht ausreichend ausgeführt. Der Regionalverband erzeugte allerdings so eine negative Stimmung in der anwesenden Mitgliedschaft, dass es gar nicht mehr auf konkrete Tatsachen und auf dessen Wahrheitsgehalt ankam. Es war eher von vorn herein ein offenes Geheimnis, das der Ausschluss nur Formsache ist.

Ganze 5 Minuten …

… bekam Herr Hentschel zu seiner Verteidigung. In dieser Zeit konnte dieser nur gut die Hälfte seiner vorbereiteten Erklärung verlesen. Zwischenrufe aus der Verbandsvorstandsreihe störten dabei immer wieder seine Ausführungen. Herr Hentschel sprach in seiner Rede erneut die Vorwürfe des Landesverbandes an (Betrug und Urkundenfälschung bei Wertermittlungen). Weiter führte er aus, dass Altverträge ab 2017 sich immer noch auf die Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes beziehen und das selbst in der Verwaltungsvollmacht unter Punkt 4 die Vereinsvorstände die Rahmengartenordnung des Landesverbandes durchzusetzen haben. Hentschel kritisierte die immer noch nicht getätigte Eintragung der Satzungsänderung und das dies mittlerweile fast 5 Monate andauere. Laut eines aktuellen Schreibens des Amtsgerichts Stendal wurde eine Seite des Protokolls noch nicht nachgereicht. Der Verbandsvorsitzende nannte daraufhin die Notarin als Hauptverantwortliche für diesen Fehler.

Pachtverträge des Regionalverbandes 2017-2023
Aktuelle Verwaltungsvollmacht – Punkt 4


Herr Hentschel fasste nochmal die Redner vom 13. Januar zusammen und informierte, dass er die falschen und teils verleumderischen Aussagen mittlerweile auch bei der Polizei zur Anzeige brachte. Der Regionalverband blamierte sich zudem über seinen Anwalt beim Amtsgericht Stendal, in dem dieser dem Gericht nach der Versammlung mitteilte, das Herrn Hentschel die „Vereinsmitgliedschaft“ entzogen wurde, was völlig unmöglich ist. Störend unterbrach erneut der Schatzmeister Herrn Hentschel und nannte diesen Fauxpas einen unabsichtlichen „Schreibfehler“.

Dash-Cam war schuld

Mit dieser Ausrede versuchte anschließend der Vorsitzende einer Kleingartenanlage aus Neinstedt, welcher am 13. Januar 2024 damit prahlte, das telefonische Gespräch mit Herrn Hentschel aufgezeichnet zu haben, seinen Kopf noch aus der Schlinge zu bekommen. Angeblich war es jetzt seine Dash-Cam im Auto, die zufälligerweise und nach seinem Rechtsempfinden völlig legal, das Telefonat mitgeschnitten hatte. Er versicherte aber noch der Versammlung, dass die Aufnahmen nur 24 Stunden gespeichert, ehe sie erneut überschrieben werden. Die Frage, welche sich aber jetzt stellen sollte, wäre folgende. Das Telefonat wurde am 11. Januar geführt. Seine Dash-Cam im Auto hatte dieses aufgezeichnet und angeblich nach 24 Stunden, also am 12. Januar wieder gelöscht. Wieso erzählt dann der Vorsitzende am 13. Januar, dass er das Gespräch mit Herrn Hentschel extra aufgezeichnet habe, wenn er doch gar nicht mehr im Besitz dieser Aufnahme nach seiner Logik wäre? Dieser Rechtfertigungsversuch ging reichlich nach hinten los und zeigt am Ende nur wessen Geistes Kind man ist.

Verbandsvorsitzender versichert Rechtschutz

Der Verbandsvorsitzende zeigte sich danach erschüttert über die Strafanzeigen, versprach aber anschließend, dass alle betroffenen Redner vom 13. Januar Unterstützung vom Verbandsanwalt erhalten werden. Natürlich auf Verbandskosten!

Redner kritisiert Regionalverband

Ein weiterer Redner kritisierte den Regionalverband scharf im Umgang mit dem Zeitungsartikel 28 – Dröhnendes Schweigen. Der Verband hätte eine Stellungnahme abgeben sollen. Der Verbandsvorsitzende erklärte darauf hin, dass angeblich die Mitteldeutsche Zeitung mittlerweile auf Bild-Zeitungs-Niveau angekommen sei. Er berichtete weiter vom Besuch des Reporters in der Geschäftsstelle. Angeblich ohne sich vorzustellen, wollte er sofort Antworten auf seine Fragen haben. Der Verbandsvorsitzende sagte weiter, dass der Regionalverband grundsätzlich keine Presse-Statements herausgebe. Jedoch liegt bereits eine erneute Anfrage der Zeitung vor, worauf man aber eine Rechtfertigung zusammen mit dem Vertragsanwalt abgeben möchte.

„Schmeißt ihn endlich raus“

Mit diesem Satz forderte der Schatzmeister des Verbandes, endlich die anschließende Abstimmung in die Wege zu leiten. Dieser Ausschluss war von vornherein nur Formsache und eindeutig. Es gab nur eine Enthaltung, alle anderen anwesenden Vereinsvertreter stimmten im Namen ihrer Vereine für den erneuten Ausschluss von Herrn Hentschel. Es darf bezweifelt werden, ob die anwesenden Vereinsvertreter sich überhaupt im Klaren darüber waren, das sie nicht als Privatpersonen der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes beiwohnten. Abschließend wurde Herr Hentschel aufgefordert die Versammlung umgehend zu verlassen. Seinem Verein wurde so durch diese unangemessene Ordnungsmaßnahme des Versammlungsleiters die weitere Teilnahme an der Mitgliederversammlung verwehrt.

Was noch passierte

Nach dem Ausschluss von Herrn Hentschel wurde noch der Kassenbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Leider wurde dieser erneut nicht an die Vereine herausgegeben, sondern wurde nur via Beamer an die Wand geworfen und anschließend verlesen. Unter Punkt 10 stellte die Verbandswertermittlerin noch geforderte Änderungen und Umformulierungen des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vor.

Nachricht des Tages

Die Nachricht des Tages war jedoch die Ankündigung des Verbandsvorsitzenden und die des Schatzmeisters. Diese wollen nicht noch einmal bei den nächsten Wahlen antreten. Überraschend war aber auch noch die Tatsache, dass mit dem oben erwähnten Vereinsvorsitzenden aus Neinstedt, ein Nachfolger herangeführt wird. Unserer Meinung nach fügt dieser sich mit seinen Verhaltensweisen bereits sehr gut in den aktuellen Verbandsvorstand mit ein. Der Verbandsvorsitzende leitete vor einem Jahr, größtenteils aus persönlichen Befindlichkeiten, maßgeblich den Austritt aus dem Landesverband ein. Beendete somit die jahrelange Zusammenarbeit mit den anderen beiden Harzer Verbänden. Es ist ein Hohn das dieser jetzt das sinkende Schiff, ähnlich seinerzeit der Kapitän der Costa Concordia, als Erster verlässt. Er erweist jedenfalls dem Verband und allen möglichen Nachfolgern einen Bärendienst.


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