18 – Verbandshörig

Hilferuf aus einem Quedlinburger Kleingartenverein. Dieser ist erst in den letzten Jahren per Mitgliederbeschluss dem Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. beigetreten und nun sollen alle noch aktuell laufenden Pachtverträge auf die Vorlagen des Verbandes umgeschrieben werden. Erfahrt hier mehr und warum wir dringend davon abraten.

Mitgliedschaft in einer höheren Kleingartenorganisation

Der Gedanke des sich organisieren spielt in vielen Lebensbereichen eine teils gravierende Rolle. Zusammen ist man viel stärker und kann unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen austauschen. Gerade im Kleingartenwesen sind viele, oft nur ehrenamtliche Vereinsvorstände mit speziellen Gesetzen in Bezug auf das Pacht- und Vereinsrecht konfrontiert. Kleinste Fehler führen aber schnell zu rechtlichen Nachteilen für den Verein. Die Gartenvereine in und um Quedlinburg erhoffen sich zurecht einen Mehrwert in einer Mitgliedschaft im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V.

Erst Mitgliedschaft, dann neue Pachtverträge?

Die Gartenfreunde waren zurecht irritiert über den aktuellen Aushang im Schaukasten. Man verstand nicht, was die neue Mitgliedschaft des Gartenvereines im Regionalverband mit den eigenen Pachtverträgen für die jeweiligen Parzellen zu tun haben könnte. Schließlich findet sich auch nichts in der Satzung des Verbandes, das eine Umschreibung Voraussetzung wäre.

Verein wird Verwalter

Wir können uns an dieser Stelle das nur so erklären, das der Gartenvorstand seine Rolle in Bezug auf die Ausgabe von eigenen Pachtverträgen an den Regionalverband abgegeben hat. Das heißt der Regionalverband ist Pächter der Fläche der Kleingartenanlage geworden. Der Kleingartenvorstand meinte es bestimmt nur gut und erhoffte sich Vorteile und Rechtssicherheit. Vielleicht hat man auch die Nacheile dieses Konstrukts schlicht weggelassen bei den Beitrittsgesprächen. Viele Vereine vertrauen mittlerweile blind dem Verband und sind regelrecht verbandshörig.

In der Falle der Verwaltungsvollmacht

Der Verband verlangte nun das der Gartenvorstand in Eigenregie alle Pachtverträge umschreiben lässt und den etwaigen Unmut einzelner Mitglieder auf sich zieht. Auch wird wieder wie selbstverständlich erwartet, das diese Dienstleistung komplett kostenlos von der Vereinsführung erbracht wird.

Oft nachteilige Verträge

Der IGG Quedlinburg liegt ein Exemplar der Pachtverträge des betroffenen Vereines von 2014 vor. Wie so oft werden die Schwachstellen älterer Vertragsmodelle mit neueren Varianten erst geschlossen. Zum Beispiel war es zu der damaligen Zeit üblich, das sich eine Formulierung im Vertrag findet, die es ermöglicht, nach Pachtende sein Eigentum noch für 2 Jahre auf der Parzelle zu belassen. Auch steht in älteren Verträgen auch noch nichts von zusätzlichen Verwaltungskosten, sollte sich der Gartenverein irgendwann mal wieder entscheiden, den Regionalverband verlassen zu wollen.

Unsere Empfehlung – Nicht unterschreiben!

Viele kennen vielleicht noch die guten DDR-Versicherungen, welche die Allianz nach der Wende übernommen hatte. Man wusste das man diese alten Policen nicht aus der Hand geben durfte, denn neuere Verträge hatten weniger Leistungen inkludiert. Analog dazu verhält es sich auch zu den angesprochenen neueren Pachtverträgen. Nicht einmal die eigene Mitgliederversammlung kann per Beschluss über den eigens individuellen Pachtvertrag entscheiden und die Gärtner zur Unterschrift zwingen. Unsere Empfehlung ganz eindeutig – keine neueren Verträge ohne genaue Prüfung unterschreiben.

Am Wochenende findet für die Quedlinburger Kleingartenvereine die Informationsveranstaltung des Landesverbandes in Halberstadt statt. Dazu möchten wir mit euch vorab auch noch einige Gedanken teilen. Ende dieser Woche mehr dazu hier im Blog.

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