Am 13. Januar war die erste Mitgliederversammlung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. Über den absurden Ablauf fernab jeglicher Tagesordnung werden wir euch noch im Blog ausführlich in einem der kommenden Beiträge informieren. Heute möchten wir aber erst einmal unser neuestes Projekt vorstellen. Wir wollen für euch über GoFundMe sammeln. Genau genommen geht es um die Solidarität der Quedlinburger Kleingärtner und wir suchen besonders schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit dem Regionalverband als Verpächter.
Worum es geht
In letzter Zeit häufen sich die Gespräche mit Quedlinburger Kleingärtnern, welche fassungslos vom Verhalten des örtlichen Regionalverbandes sind. Um mal ein Beispiel zu nennen. Es wird den Pächtern selbst oder deren Lebenspartnern unter irgendeinen Vorwand Hausverbot für die Kleingartenanlage ausgesprochen und bei Verstoß dagegen, ist man anschließend der Meinung, denjenigen kündigen zu können oder wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Wir sind uns alle einig. Streitereien innerhalb eines Gartenvereines gehören zum Alltag, wie auch in jeder guten Familie. Nur wenn man die Eskalationsspirale immer weiterdrehen und vielleicht noch alte Feindschaften dabei neu aufleben lässt, spätestens dann sollte der Regionalverband mit Augenmaß und dem notwendigen Fingerspitzengefühl die beiden Streitparteien befrieden. Oftmals ist aber die Realität eine Andere.
Kündigung immer Ultima Ratio
Eine fristlose Kündigung des Pachtvertrages durch den Verpächter (Regionalverband) sollte nur in Ausnahmefällen gehandhabt werden. Zum Beispiel bei schwersten Pflichtverletzungen oder anhaltender Nichtzahlung und natürlich nach erfolgloser Kontaktaufnahme. Eine Verpächter-Kündigung stellt alle Beteiligte vor großen rechtlichen Herausforderungen. Die Gründe sind übrigens alle abschließend im Bundeskleingartengesetz im §8 geregelt:
Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
- 1. der Pächter mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug ist und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mahnung in Textform die fällige Pachtforderung erfüllt oder
§8 Bundeskleingartengesetz – Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
- 2. der Pächter oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, daß dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Alle anderen vorgeschobenen Gründe sind somit nichtig und halten voraussichtlich vor Gericht nicht stand. Hier lohnt es sich sehr genau hinzuschauen. Auch muss man ständig die Mitgliedschaft im Kleingartenverein und den Pachtvertrag mit dem Regionalverband auseinanderhalten. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Dinge (Pachtrecht und Vereinsrecht).
Vereine im Streit
Nicht nur Laubenpieper können in Streitigkeiten mit dem Regionalverband geraten. Nein auch Vereine können früher oder später mit einer Entscheidung des Regionalverbandes hadern. Für sehr verfahrene Konflikte gibt es zwar die Möglichkeit einer Mediation innerhalb des Verbandes. Aber möchte man anschließend sein Recht durchsetzen, kann es mitunter schnell an die Vereinskasse gehen.
Landesverband keine Hilfe mehr
Noch vor einem Jahr war es für Pächter, aber auch für die Vereine möglich, sich Ratschläge und Hilfe beim übergeordneten Verband, dem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. zu holen. Der Landesverband war mit seiner Geschäftsstelle und seinen Mitarbeitern gut aufgestellt und konnte in der Vergangenheit dem einen oder anderen Kleingärtner in mancher Angelegenheit helfen oder schlichtend zur Seite stehen. Mit der mehrheitlichen Entscheidung des Regionalverbandes aus dem Landesverband Ende 2023 auszutreten, wird auch diese Hilfe eingestellt. Es ist verständlich das dieser Mehrwert auch über entsprechende Mitgliedsbeiträge finanziert werden muss und somit nur noch Mitgliedsverbänden und deren Vereinen zur Verfügung stehen wird.
Solidarität der Kleingärtner
Damit die Quedlinburger Kleingärtnerschaft jetzt nicht vollends alleine dasteht, haben wir eine Spendenkampagne über die Plattform GoFundMe ins Leben gerufen. Wir möchten freiwillige Spenden bündeln, um diese bei Bedarf betroffenen Kleingärtnern aber auch Vereinen zur Verfügung zu stellen, um sich vor allem rechtlich zur Wehr setzen zu können. Diese sollen dann genutzt werden, um zum Beispiel sich Beratungen bei spezialisierten Anwälten einholen zu lassen. Auch gerichtliche Feststellungen sollen auf diese Weise unterstützt werden. Natürlich wird die Verwendung transparent auf der Internetseite der IGG- Quedlinburg begleitet und der so geschaffene Mehrwert an Informationen mit Allen geteilt.
Als erstes Ziel haben wir eine Spendensumme in Höhe von 1.500€ ausgeschrieben.
Wir suchen euch
Die Probleme sind manchmal vielfältig. Wir suchen daher eure Erlebnisse und laufende Vorfälle. Nehmt dazu gerne mit uns Kontakt auf, auch anonym. Wo und wie können wir unterstützen?
Themen sind unter anderem:
- Verwaltungsvollmacht der Vereine überprüfen lassen (sittenwidrig?)
- kalte Beräumung von Kleingartenparzellen
- Fristlose Kündigung erhalten ohne Grund?
- Ausschluss von Mitgliederversammlungen?
- Hausverbot erteilt bekommen?
Nur zusammen ist man stark
Bitte unterstützt uns mit einer freiwilligen Spende, diese kann jederzeit auch anonym über GoFundMe abgegeben werden. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen eingegangenen Geldspenden und hoffen baldigst erste Projekte begleiten und unterstützen zu können. Folgt uns bitte auch auf Facebook und lasst ein Like da. Teilt bitte auch den Link auf der GoFundMe Spendenseite.