Wir blicken heute zurück auf das erstrittene Urteil der Kleingärtner Holzbreite II e.V. gegen den Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. – fast ein Jahr nach der Entscheidung der ersten Instanz. Als Unterlegener vor dem Amtsgericht Quedlinburg ging der Regionalverband damals in Berufung vor dem Landgericht Magdeburg. Nun liegt die Entscheidung der zweiten Instanz vor – und sie ist eindeutig. Das Landgericht stärkt die Verbindlichkeit einer Vereinssatzung und weist die Berufung zurück. Die Richter sprechen von „keiner Aussicht auf Erfolg“.
Keine Einsicht
In Kürze noch einmal zusammengefasst: Anfang 2024 schloss der Regionalverband mehrfach den Vorsitzenden des Kleingärtner Holzbreite II e.V. von Mitgliederversammlungen aus und verwehrte ihm den Zutritt. Der Mitgliedsverein klagte mittels Feststellungsklage und gewann im März 2025. Das Amtsgericht war deutlich: Die Satzung des Verbandes sah eine solche Vereinsstrafe nicht vor. Hinzu kam, dass diese Maßnahme auch noch von einem unzuständigen Verbandsorgan ausgesprochen wurde. Es wurde also mehrfach gegen die eigene Satzung verstoßen – die Unwirksamkeit der Beschlüsse war die logische Folge. Die komplette Vorgeschichte könnt ihr in unseren früheren Beiträgen chronologisch nachlesen.
- 32 – Wirst du unbequem – musst du gehen
- 33 – Der Anfang vom Ende?
- 49 – Vom Kläger zum Beklagten
- 50 – Kompromisslosigkeit
- 53 – Böses Erwachen
Berufung um jeden Preis
Trotz dieser klaren Niederlage nutzte der Regionalverband die Möglichkeit zur Berufung. Der Verbandsanwalt kündigte diesen Schritt bereits im Gerichtssaal an. Fast neun Monate dauerte die Prüfung beim Landgericht Magdeburg. Im Februar 2026 folgte die Entscheidung der 1. Zivilkammer: Die Berufung wird zurückgewiesen.
In der Berufung wurde unter anderem argumentiert, zum Zeitpunkt der Klage habe keine konkrete Wiederholungsgefahr bestanden, da keine weiteren Versammlungstermine anberaumt gewesen seien und die Beschlüsse bereits vollzogen waren. Gleichzeitig wurden dem Amtsgericht Verfahrensfehler unterstellt, es war von mangelnder Neutralität und fehlender Gleichbehandlung die Rede. Sogar die ordnungsgemäße Zustellung von Schriftsätzen wurde in Frage gestellt.
Das Landgericht stellte im Hinweisbeschluss im Januar 2026 jedoch klar: Die Klage war zulässig, Verfahrensfehler lagen nicht vor, sämtliche Schriftsätze wurden ordnungsgemäß zugestellt. Und weiter: Die Berufung habe „keine Aussicht auf Erfolg“. Der Verbandsanwalt konnte nicht einmal darlegen, welcher zusätzliche Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen sollen.
Verpasste Chance
Nach diesem deutlichen Hinweis hätte der Regionalverband die Berufung noch zurückziehen können – die Gerichtsgebühren hätten sich sogar halbiert. Doch stattdessen wurde an der Berufung festgehalten, zusätzliche Akteneinsicht beantragt und eine Entscheidung ausdrücklich eingefordert. Am 13. Februar 2026 wies das Landgericht die Berufung endgültig zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
2.500 Euro – wofür?
Die kompletten Kosten beider Instanzen wurden dem Regionalverband auferlegt. Der Streitwert lag jeweils bei 800 Euro. Dass sich der klagende Gartenverein selbst vertreten hat, dürfte sich für den Regionalverband noch als Glücksfall erweisen – mit einem gegnerischen Anwalt wären die Kosten deutlich höher ausgefallen. Dennoch schätzen wir die Gesamtkosten beider Instanzen – Gerichtskosten, Anwaltskosten und Nebenkosten – vorsichtig auf rund 2.500 Euro. Höchstwahrscheinlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Verbandes diese Summe. Der Verband selbst dürfte, wenn überhaupt, nur eine überschaubare Selbstbeteiligung tragen. Doch auch Versicherungen arbeiten nicht kostenfrei. Am Ende zahlen immer die Mitglieder der Gartenvereine – über Beiträge, Umlagen oder steigende Prämien. Und dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle.
Der Beschluss liegt vollständig vor und kann auf Anfrage eingesehen werden.
Leider werden derzeit bereits weitere in unseren Augen sinnlose Klagen gegen einzelne Gartenfreunde im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes vorbereitet. Ein weiterer Termin vor dem Landgericht Magdeburg steht bereits im April an. Wir werden auch darüber wieder berichten. Wer keinen Beitrag mehr verpassen möchte, folgt uns einfach auf Facebook. Dort informieren wir automatisch über jeden neuen Beitrag. Und wer unsere Arbeit ganz besonders unterstützen möchte, findet alle Möglichkeiten im Beitrag über „GoFundMe“.






Ich verstehe einfach nicht wie die anderen Vereine noch bei den Regionalverband bleiben . Die Kosten für die Mitglieder werden steigen und sind einfach nicht vereinbar mit den Leistungen des Regionalverbandes .