14 – Recht haben und Recht bekommen

In der Rechtsprechung sind Recht haben und Recht bekommen manchmal dicht beieinander. Wir haben die Fehler bei den durchgeführten Wahlen auf der letzten Mitgliederversammlung von einem Fachanwalt für Vereinsrecht prüfen lassen. Wir verraten euch zu welchem Ergebnis wir dabei gekommen sind. Des Weiteren lädt der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. zur nächsten Mitgliederversammlung Mitte März ein und setzt dabei den Austritt aus dem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. selbst als Beschluss auf die Tagesordnung. Es bleibt wie immer spannend.

Rückblick Pannenwahl 2022

Die Wahlversammlung auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2022 offenbarte erhebliche Mängel in der Durchführung von Wahlen nach demokratischen Grundsätzen. Die stimmberechtigten Anwesenden konnten bei mehreren Positionen mehr Stimmen abgeben, als nach Vereinsrecht möglich gewesen wären. Den genauen Fehler kann man hier in einem früheren Beitrag nochmal nachlesen. Bis heute hat sich der Vorstand des Verbandes nicht selbst zu diesen Vorwürfen geäußert. Es wurde mal wieder durch Schweigen und Nichtbeantwortung von eingereichten Fragen geglänzt. Deswegen beantragten wir Ende letzten Jahres auch die Schlichtung.

Mediation innerhalb des Verbandes

Kurz und knapp, Inhalte aus der Mediation dürfen aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung nicht veröffentlicht werden.

Einschätzung des Anwaltes

Nach der Schlichtung übergaben wir alle Schriftstücke zum Sachverhalt an einen Fachanwalt für Vereinsrecht. In einem anschließenden Beratungsgespräch wurde die ganze Angelegenheit aufgeschlüsselt und die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung eingeschätzt. Unser Rechtsbeistand bestätigte die Fehler bei den durchgeführten Wahlen. Auch die Fristen wurden soweit alle eingehalten und es war richtig und wichtig, dass die laut Satzung vorgelagerte Schlichtung durchgeführt wurde.

Der Anwalt schätzt einen Erfolgt vor Gericht dennoch als unsicher ein. Trotz mehrfacher Stimmabgabe wäre ein knapperer Wahlausgang der strittigen Positionen vorteiliger für eine Klage gewesen. Denn aus Schutz vor Überlastung räumen die Gerichte einen gewissen Fehlerspielraum den meist ehrenamtlich geführten Vereinen ein, da diese auch vorwiegend mit Laien nur besetzt sind. Jetzt könnte man sich darüber noch streiten, ob ein Verband wie unser Regionalverband mit Angestellten und weiteren übergeordneten Verbandsstrukturen (Landes- und Bundesverband), noch als einer von Laien geführter Verein durchgehen würde. Zumindest in der ersten Instanz wären wohl die Aussichten beim Amtsgericht 50/50. Man müsse auch die nächste Instanz auf Landesgerichtsebene am besten mit einplanen.

Da dies nicht nur Geld, sondern auch noch viel Zeit kosten würde, sehen wir von einer Klage ab. Unser Anwalt sieht es dennoch als Erfolg an, dass der Regionalverband als „Schuldeingeständnis“ der missglückten Wahl der kommenden Mitgliederversammlung eine Wahlordnung vorlegen möchte. In diese wurde auch einen Blick geworfen und diese strotzt mal wieder vor Überregulierungen.

Wir möchten dennoch alle Vorstände ermutigen im Zweifel sich eine Rechtsauskunft einzuholen. Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. agiert oft im rechtsfreien Raum. Wehrt euch gegen ungerechtfertigte Forderungen und nutzt als Verwalter der Kleingartenanlage (siehe Verwaltungsvollmacht) auch die Möglichkeiten, den Aufwand der Verwaltung gegenüber dem Regionalverband geltend zu machen.

Wie bereits eingangs erwähnt möchte der Verband auf der kommenden Mitgliederversammlung über einen Verbleib im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt abstimmen lassen, wir schauen uns das im kommenden Beitrag einmal genauer an.