Frei nach Pipi Langstrumpf scheint auch der Vorstand des Regionalverbandes Quedlinburg zu handeln. Anders kann man sich das aktuelle Vorgehen fernab von jeglichen demokratischen Grundsätzen nicht mehr erklären. Das man auf unbequeme Fragen keine Antwort bzw. Auskunft mehr erhält, ist man leider bereits gewohnt. Es zeigt sich aber immer mehr, das entweder die Verbandsfunktionäre ihr kleines selbst geschaffenes Konstrukt mit allen Mitteln sich bewahren wollen oder das es einfach an fachlicher Kompetenz und Eignung mangelt.
Der Reihe nach
Mitte Oktober hat im Proklin Tagungszentrum der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. seine jährlich stattfindende Mitgliederversammlung abgehalten. Turnusgemäß fanden dabei auch Neuwahlen des Vorstandes, der Kassenprüfer und der Mediatoren statt. Der aktuelle Vorstand stellte sich dabei zur Wiederwahl auf. Dieses Mal gab es allerdings noch weitere Wahlalternativen. So bewarb ich mich ebenfalls für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden und eine befreundete Kassiererin eines anderen Vereines stellte sich für die Kassenprüfung zur Verfügung.
Unter dem Tagesordnungspunkt 10 wurden dann auch die Wahlen nach Amt durchgeführt. Dabei wurde aber gerade den neuen Bewerbern keine Möglichkeit eingeräumt, sich überhaupt vorzustellen bzw. sich mit eigenen Worten vor Ort zu bewerben. Auch wurde man stets an letzter Stelle der Kandidatenliste gesetzt. Das mag rein formal gesehen noch alles im Rahmen liegen. Jedoch könnte man dieses Verhalten auch als unfair den anderen Bewerbern gegenüber bezeichnen und somit eine mangelnde Gleichberechtigung unterstellen.
Im anschließenden Abstimmungsprozess kam es dann zu mehrfachen Unregelmäßigkeiten und in der Folge zu mehreren nichtigen Wahlergebnissen. Man war anscheinend nicht auf mehrere Bewerber vorbereitet oder man war es gar nicht mehr gewohnt, dass jemand anderes sich zur Wahl aufstellen lassen würde.
So konnten bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der Kassenprüfer die stimmberechtigten Anwesenden mehr Stimmen abgeben, als ihnen nach Satzung und Vereinsrecht zustanden. Nach geäußerten Zweifeln nach den Wahlen und Verweis auf die eigene Satzung übersendete der Verband allen Mitgliedsvereinen am 25.11.2022 das Protokoll der Mitgliederversammlung. Darin enthalten eine ganz eigene Interpretation der Satzung des Verbandes. Hier einmal das protokollierte Abstimmungsverhalten bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden:
Bei der hier gezeigten Wahl des Stellvertreters haben 44 stimmberechtigte Mitglieder insgesamt 88 Stimmen abgegeben. Das „Handbuch für Vereinsrecht“ (Stöber/Otto) sagt hierzu sinngemäß, dass bei Einzelwahl mindestens so viele Wahlgänge stattzufinden haben, wie Ämter zu besetzen sind. Bei jedem einzelnen Wahlgang hat jedes Vereinsmitglied seine Stimme nur einem Bewerber zu geben. Das oben gezeigte Abstimmungsverhalten wird darin sogar abgewandelt als Beispiel für eine fehlerhafte Stimmabgabe angeführt.
Selbst wenn man die Interpretation des Verbandes folgen mag, wären 36 Ja-Stimmen (von 88) für den Kandidaten des Verbandes noch immer nicht die in der Satzung festgelegte Mehrheit von mindestens 50%. Konsequent folgte daraufhin von uns der Widerspruch gegen das Protokoll mit erneuten Verweis auf die Nichtigkeit der entsprechenden Wahlen.
Es scheint aber immer noch an Sachverstand im Verband zu fehlen. Selbst der Wille zu einer eigenen Rechtsauskunft scheint nicht vorhanden zu sein. Der Verband hat nun nach unserer Intervention den Sachverhalt an die Mediatoren übergeben. Laut Satzung darf erst nach erfolgloser Schlichtung der Rechtsweg eingeschlagen werden.
Wir werden hier auf alle Fälle weiter berichten.