Vergangene Woche beschäftigten wir uns erstmals detaillierter mit den problematischen Wertermittlungen im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. Fast 900 Aufrufe später und die zahlreichen Kommentare und das Teilen des Beitrages in den sozialen Netzwerken zeigen, das besondere Interesse der Kleingärtnerschaft an diesem Thema. Jetzt erschien auch noch die neueste Ausgabe der Zeitschrift „Gartenfreund“. Dort im regionalen Abschnitt Sachsen-Anhalt stellt der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. zufällig die aktuelle Wertermittlungsrichtlinie noch einmal vor. Interessant sind jedoch einige Details am Rande des Artikels und eine Ausweispflicht für die Verbandswertermittler.
Seit 1 Januar 2022 …
…gilt die aktuelle Wertermittlungsrichtlinie und ist dementsprechend anzuwenden. Im abgedruckten Artikel wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genehmigt wurde. Die IGG Quedlinburg wird sich mit genau dieser Genehmigung und den darin enthaltenen Ausnahmen in einen der folgenden Beiträge auch noch einmal genauer auseinandersetzen.
Zurück zum Artikel. Nicht neu ist, dass die Wertermittlungen von geschulten Fachberatern vorgenommen werden und dass diese über den Landesverband ausgebildet werden. Neu für uns war aber die beschriebene Erstellung einer jeden Wertermittlung. Diese soll nur zugangsbeschränkt und personengebunden mit Hilfe eines Softwaremoduls erfolgen.
Weiter im Text heißt es:
„Das Protokoll wird ausschließlich digital erstellt und zertifiziert.“
Praxis im Regionalverband
Wir fragen uns jetzt nach den letzten Aussagen des Präsidenten des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. bezogen darauf, das der Regionalverband Quedlinburg keinen einzigen genehmigten Wertermittler besitzen soll, auf welcher Grundlage und überhaupt mit welchen Formularen derzeit die Wertermittlungen durchgeführt werden? Woher stammen diese und generell welche Bewertungskriterien legt man momentan zu Grunde?
Ausweispflicht für Wertermittler
„Die ehrenamtlich tätigen Wertermittler haben sich vor Ort durch einen vom Landesverband ausgestellten Lichtbildausweis zu autorisieren …“
Im abgedruckten Bild zum Beitrag erkennt man sogar den „Ausweis für den Wertermittler“ mit den Seiten für die Ausbildungsnachweise und Prüfbescheinigung. Wir haben noch von keiner einzigen Wertermittlung Kenntnis, bei denen sich jemals ein Wertermittler vor Ort entsprechend ausgewiesen hat.
Anmaßung und Täuschung
Der Regionalverband Quedlinburg maßt sich seit Wochen und Monaten an, Wertermittlungen im Rahmen der Richtlinien des Landesverbandes Sachsen-Anhalt durchzuführen. Vereine werden belehrt, dass nur er (der Regionalverband) ordnungsgemäße Wertermittlungen ausstellen kann und darf. Auf Nachfragen der Pächter werden Pseudo-Auskünfte zu den angeblichen Bewertungsrichtlinien gegeben. Es wird sich aufgespielt und wichtiggetan. Peinlich wenn sich hinterher herausstellt, dass diese Vorgehensweise jeglicher Grundlage entbehrt.
Schaden begrenzen
Wir können nur wiederholt an alle betroffenen Pächter und Vereine appellieren, umgehend Widerspruch gegen Wertermittlungen mit Bezug auf die Richtlinien zur Wertermittlung des Landesverbandes einzulegen. Auch für den Regionalverband selbst gilt es den Schaden zu begrenzen, da die ein oder andere rechtliche Konsequenz drohen könnte. Wir gehen davon aus, dass weder der Landesverband, noch der ein oder andere Pächter sich das gefallen lassen wird.
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Eine Wertermittlung mag wohl nützlich sein, aber an mancher Stelle völlig überzogen.
Jeder Verein ist bestrebt, seine Kleingärten nicht leer stehen zu lassen. Zumal die Kosten dafür auf alle anderen Mitglieder umgelegt werden müssen. Wer will dies schon?
Also sucht man sich einen Nachfolger, der alles so übernimmt wie es ist.
Aber an dieser Stelle fordert der Regionalverband eine Wertermittlung, die nur der RV durchführen darf. Zusätzliche Kosten entstehen.
Fakt ist, wenn kein Nachfolger da ist, muss der Garten vollständig geräumt werden. Selbst wenn ein Mitglied plötzlich verstirbt, müssen an dieser Stelle die Erben ran. Steht übrigens so im Gesetz.
Ich frage mich schon lange, wo der RV immer seine Kostenvoranschläge für die Beräumungen her nimmt 🤔
Ein Container + die Stunden ist bei weitem nicht so teuer.
Und wenn ich auch noch weiß, dass der RV keinen anerkannten Wertermittler hat, sträuben sich mir die Nackenhaare!!