23 – Ausweispflicht für Wertermittler

Vergangene Woche beschäftigten wir uns erstmals detaillierter mit den problematischen Wertermittlungen im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. Fast 900 Aufrufe später und die zahlreichen Kommentare und das Teilen des Beitrages in den sozialen Netzwerken zeigen, das besondere Interesse der Kleingärtnerschaft an diesem Thema. Jetzt erschien auch noch die neueste Ausgabe der Zeitschrift „Gartenfreund“. Dort im regionalen Abschnitt Sachsen-Anhalt stellt der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. zufällig die aktuelle Wertermittlungsrichtlinie noch einmal vor. Interessant sind jedoch einige Details am Rande des Artikels und eine Ausweispflicht für die Verbandswertermittler.

Artikel im Gartenfreund (Nov 2023) mit Auswies Wertermittler

Seit 1 Januar 2022 …

…gilt die aktuelle Wertermittlungsrichtlinie und ist dementsprechend anzuwenden. Im abgedruckten Artikel wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie genehmigt wurde. Die IGG Quedlinburg wird sich mit genau dieser Genehmigung und den darin enthaltenen Ausnahmen in einen der folgenden Beiträge auch noch einmal genauer auseinandersetzen.

Zurück zum Artikel. Nicht neu ist, dass die Wertermittlungen von geschulten Fachberatern vorgenommen werden und dass diese über den Landesverband ausgebildet werden. Neu für uns war aber die beschriebene Erstellung einer jeden Wertermittlung. Diese soll nur zugangsbeschränkt und personengebunden mit Hilfe eines Softwaremoduls erfolgen.

Weiter im Text heißt es:
„Das Protokoll wird ausschließlich digital erstellt und zertifiziert.“

Praxis im Regionalverband

Wir fragen uns jetzt nach den letzten Aussagen des Präsidenten des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. bezogen darauf, das der Regionalverband Quedlinburg keinen einzigen genehmigten Wertermittler besitzen soll, auf welcher Grundlage und überhaupt mit welchen Formularen derzeit die Wertermittlungen durchgeführt werden? Woher stammen diese und generell welche Bewertungskriterien legt man momentan zu Grunde?

Ausweispflicht für Wertermittler

„Die ehrenamtlich tätigen Wertermittler haben sich vor Ort durch einen vom Landesverband ausgestellten Lichtbildausweis zu autorisieren …“

Im abgedruckten Bild zum Beitrag erkennt man sogar den „Ausweis für den Wertermittler“ mit den Seiten für die Ausbildungsnachweise und Prüfbescheinigung. Wir haben noch von keiner einzigen Wertermittlung Kenntnis, bei denen sich jemals ein Wertermittler vor Ort entsprechend ausgewiesen hat.

Anmaßung und Täuschung

Der Regionalverband Quedlinburg maßt sich seit Wochen und Monaten an, Wertermittlungen im Rahmen der Richtlinien des Landesverbandes Sachsen-Anhalt durchzuführen. Vereine werden belehrt, dass nur er (der Regionalverband) ordnungsgemäße Wertermittlungen ausstellen kann und darf. Auf Nachfragen der Pächter werden Pseudo-Auskünfte zu den angeblichen Bewertungsrichtlinien gegeben. Es wird sich aufgespielt und wichtiggetan. Peinlich wenn sich hinterher herausstellt, dass diese Vorgehensweise jeglicher Grundlage entbehrt.

Schaden begrenzen

Wir können nur wiederholt an alle betroffenen Pächter und Vereine appellieren, umgehend Widerspruch gegen Wertermittlungen mit Bezug auf die Richtlinien zur Wertermittlung des Landesverbandes einzulegen. Auch für den Regionalverband selbst gilt es den Schaden zu begrenzen, da die ein oder andere rechtliche Konsequenz drohen könnte. Wir gehen davon aus, dass weder der Landesverband, noch der ein oder andere Pächter sich das gefallen lassen wird.

Am Wochenende findet die Mitgliederversammlung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. statt. Wir möchten vorab das geplante Programm noch einmal genauer beleuchten und warum die Tagesordnung dermaßen überladen ist, dass jegliche Mitwirkung der Mitgliedsvereine augenscheinlich nicht gewünscht ist.

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