22 – Betrug am Kleingärtner?

Das Bild lichtet sich. Immer mehr Details zu den Wertermittlungen im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. kommen zu Tage. Nach einem erneuten Gespräch mit dem Präsidenten des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. spricht dieser jetzt selbst von „betrügerischen“ Wertermittlungen im Regionalverband Quedlinburg. Wir fassen für euch alles einmal zusammen.

Wertermittlung im Kleingarten

Zunächst sind Wertermittlungen per se nichts Schlechtes und vom Prinzip her gut gemeint. Sollen sie doch als Bestandsaufnahme den aktuellen Zustand eines Kleingartens dokumentieren und Mängel zum Beispiel bei Bewirtschaftung oder den vorhandenen Baulichkeiten aufzeigen. Gleichzeitig bekommt der abgebende Pächter eine „Preisvorstellung“ für seinen Kleingarten im momentanen Zustand. Auch das ein neutraler Wertermittler vom Regionalverband dabei eingesetzt wird, soll zur Akzeptanz und zu einer gewissen Unabhängigkeit vom Kleingartenverein beitragen.

Laut Verwaltungsvollmacht müssen die Gartenvorstände zwingend bei Pächterwechsel eines Kleingartens eine Wertermittlung durchführen. Laut Klausel muss er dabei selbst die Wertermittlung beim Regionalverband beauftragen und letztendlich wird dieser dann vom Verband ausgesucht und zu den jeweiligen Vereinen entsandt.

Wertermittler des Regionalverbandes

Um Wertermittlungen im Regionalverband durchführen zu können, bedarf es natürlich entsprechende Qualifikationen und Weiterbildungen. Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. schult regelmäßig die Wertermittler in den Mitgliedsverbänden und sorgt mit entsprechenden Formularen und Software-Schnittstellen für die Grundlagen einer jeden Wertermittlung. Auch hat der Landesverband eine entsprechende Richtlinie erarbeitet und durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt sich genehmigen lassen.

Laut den uns vorliegenden Wertermittlungen wird aktuell ein überwiegender Teil dieser Wertermittlungen im Regionalverband Quedlinburg vom Vorstandsposten „Vereinsfachberater/ Vereinswertermittler“ selbst durchgeführt. Darüber hinaus war ein weiterer Vereinsvorstand eines Mitgliedsvereines noch bis letztes Jahr geringfügig angestellt. Kurios, selbst den Verbandsvorsitzenden konnte man bereits in der Vergangenheit bei der Aufnahme einer Wertermittlung antreffen.

Gärten wurden schlecht gerechnet

Die Bewertung von den Kleingärten erfolgt nach oben genannter Richtlinie des Landesverbandes und folgt dabei festen Tabellen mit Vorgaben. Nach einem Aufruf der IGG Quedlinburg bei Facebook, erreichten uns dann zahlreiche Wertermittlungen mit teilweise mehreren tausend Euro im „Minus“. Anpflanzungen besitzen in der Regel keine größeren Werte und vorhandenen Baukörper wurden teilweise oder sogar ganz abgeschrieben. Kosten für die Beseitigung von „Müll“ oder den Abriss der Laube inklusive vermeintlicher Arbeitsleistung flossen dann zusätzlich vollumfänglich in die Wertermittlung mit ein.

Jetzt kann man sich gut vorstellen das sozial verträgliche Preise für Anpflanzungen und Baulichkeiten und die Verrechnung für die Arbeitsleistung und Beseitigung von „Müll“ mit marktüblichen Preisen schnell im Missverhältnis stehen.

Betrügerische Wertermittlungen

Nach der Wertermittlung wird die Niederschrift an den abgebenden Pächter und den betreffenden Gartenverein per Post verschickt. In den Bemerkungen einer jeden Wertermittlung bezieht man sich anschließend bei den Bewertungskriterien auf die Richtlinie des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt mit folgendem Wortlaut:

Diese Fußnote suggeriert allen Beteiligten, das man nach einem festen Regelwerk die Bewertung vornimmt und das Alles seine Richtigkeit schon haben werde. Schließlich wurde die Richtlinie von einem Ministerium genehmigt.

Wenn sich dann noch im Nachhinein des im eingangs erwähnten Gesprächs mit Olaf Weber (Präsidenten des Landesverbandes) herausstellt, dass diese jahrelange Praxis ganz und gar nicht den Richtlinien entspricht. Der Regionalverband überhaupt keinen einzigen vom Landesverband genehmigen Wertermittler besitzt und somit auch keine Wertermittlungen mit Bezug auf die Richtlinien des Landesverbandes durchführen darf, dann kann man berechtigterweise an der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Wertermittlungen zweifeln.

Des Weiteren enthalten die Wertermittlungsrichtlinien, auf die sich der Regionalverband Quedlinburg immer wieder bezieht, überhaupt keine Bewertungskriterien für die Beseitigung oder den Abriss von Müll bzw. Lauben. Und schon gar nicht finden sich Preistabellen mit Stundensätze für Arbeitsleistungen darin wieder. Generell sagte man uns, dass Wertermittlungen den Wert NULL nicht unterschreiten können. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder von „betrügerischen“ Wertermittlungen gesprochen.

Herr Weber teilte uns schließlich noch mit, dass er zu diesem ganzen Vorgang einen Brief an den Regionalverband und an den Oberbürgermeister der Stadt Quedlinburg versendete. Den Inhalt könne man sich nach dem geschilderten Vorwürfen selbst erdenken.

Vorwurf: Geschäftsmäßiger Betrug?

Unserer Meinung nach erfüllt das Ganze spätestens dann einen Tatbestand, wenn der Regionalverband anschließend versucht, seine selbst ermittelten negativen Werte mittels Rechnung eintreiben zu wollen und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle vermeintlich sichert. So geschehen Ende 2022 bei einem von uns bereits geschilderten und noch laufenden Vorfall.

Wertermittlungen umgehend widersprechen

Solchen falsch zustande gekommenen Wertermittlungen sollten alle betroffenen abgebenden Pächter und Vereine umgehend widersprechen und auf eine erneute ordnungsgemäße Wertermittlung bestehen. Auch sollte geprüft werden, ob man gegen Wertermittlungen nach Einspruchsfrist noch vorgehen könnte, da vorsätzlich und wissentlich falsche Angaben gemacht wurden. Schließlich wurden auch Aufwandsentschädigungen an die Wertermittler des Regionalverbandes gezahlt.

Kein Freibrief

Um es am Ende nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen. Natürlich ist der abgebende Pächter für sein Eigentum und notfalls für die Beseitigung von Müll verantwortlich. Nur darf dies nicht in einer Wertermittlung nach den Richtlinien des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. geschehen. Dies müsste im Nachgang eingefordert oder in Vorleistung erbracht werden. Uns stellt sich weiter dann noch die Frage, was würde mit dem so eingenommenen Geld geschehen, wenn die tatsächlichen Kosten für Arbeitsleistung und Entsorgung im Nachgang niedriger ausfallen als veranschlagt? Der Regionalverband setzt sich mit seinen „Kostenvoranschlägen“ nur unnötig dem Vorwurf der ungerechtfertigten Bereicherung aus.

Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. plant seine nächste Mitgliederversammlung für Anfang November 2023 und die Tagesordnung hat es mehr als in sich. Wir bleiben auf alle Fälle am Thema dran und werden in einen der kommenden Beiträge berichten.

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