Es klingt zu gut um wahr zu sein. Wir möchten euch in diesem Beitrag zeigen, wie die Kleingartenvereine des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. diese spezielle „Dienstleistung“ der Beräumung von Parzellen für sich in Anspruch nehmen können. Und wir zeigen euch konkrete Fälle, in denen zwei Quedlinburger Kleingartenvereine dies erfolgreich für sich nutzen konnten.
Pächter verschwunden oder insolvent
Manchmal enden Pachtverhältnisse nicht im Guten. Der abgebende Pächter verweigert die geforderte Beräumung oder ist ganz und gar verschwunden und untergetaucht. Aussagen wie „bei mir gibt es eh nichts zu holen“ hört man bereits häufiger. In der Vergangenheit wurden dann solche Hinterlassenschaften meist mit Vereinsmitteln und in Gemeinschaftsarbeit beseitigt, um überhaupt den Garten wieder neu verpachten zu können. Für die Kleingartenvereine stellen Kosten für Container und Entsorgung eine teils erhebliche Belastung dar.
Kleingartenverein ist Verwalter des Verbandes
Ein Blick in die Vertragskonstellation zwischen Regionalverband und Kleingartenverein genügt. Man erkennt darin, das der Gartenverein die Flächen seiner Gartenanlage nicht selbst vom Eigentümer oder dem Regionalverband gepachtet hat. Er steht nur in einem Auftragsverhältnis (Verwaltungsvollmacht) zum Regionalverband und handelt in seinem Namen alle Dinge rund um die Pachtsache aus. Dies hat nicht nur Vorteile für den Regionalverband, sondern auch sehr gravierende Nachteile, welche von der Verbandsführung aber gerne ignoriert oder verschwiegen werden.
Pächter des Regionalverbandes
Laut Pachtvertrag sind es die Pächter des Regionalverbandes, welche letztendlich ihren Unrat und Müll zurücklassen. Der Verein kann daher alle Kosten auch auf den Regionalverband als Verpächter abwälzen. Die oft getätigte Aussage der Verbandsführung, es sei alles in das Eigentum des Kleingartenvereines übergegangen ist absoluter Blödsinn. Kein Gartenverein hätte ernsthaft Interesse an Eigentum auf Boden, welcher ihm nicht gehört oder angepachtet wurde. Das dies mitunter auch zum Erfolg führen kann, zeigen zwei aktuelle Fälle aus diesem Jahr.
Regionalverband trägt Kostenrisiko
In der Kleingartenanlage Holzbreite 2 hat der Regionalverband die Kosten für das Fällen von zwei Waldbäumen durch eine Fachfirma übernommen und hat dem Verein noch einen Container für Mischabfälle auf seine Kosten gestellt. Bei den Gartenfreunden von Lütgenfeld wurde durch den Regionalverband sogar eine Entsorgungsfirma beauftragt um die Parzelle wieder auf Vordermann bringen zu lassen. In beiden Fällen ist der Regionalverband mit mehreren tausend Euro in Vorleistung gegangen und trägt nun das Risiko bei der Durchsetzung seiner Forderung gegenüber den Altpächtern.
Darum sollten Vereine dieses Angebot nutzen
Der Verein ist ausdrücklich gewollt NICHT der Pächter bzw. Zwischenpächter seiner Kleingartenanlage. Wenn der Vereinsvorstand seine Finanzmittel für Dinge zur Verfügung stellt, für die er in erster Linie nicht zuständig ist, macht er sich angreifbar gegenüber seinen Mitgliedern. Auch kann jeder Verein das eingesparte Geld anderweitig bestimmt besser verwenden.
Nachteil der Verwaltungsvollmacht
Wenn der Regionalverband dieses Kostenrisiko auf die Vereine tatsächlich übertragen möchte, müsste er sich schon dem Mittel des mehrfach gestuften Pachtmodell bedienen. Auch dies hat Vor- und Nachteile für beide Seiten. Im nächsten Beitrag beleuchten wir für euch nochmal ausführlich das aktuelle Modell, nämlich die Verwaltungsvollmacht. Auch möchten wir Möglichkeiten aufzeigen, wie diese beendet werden kann.
Bei Fragen und Anregungen oder Themenvorschläge kontaktiert uns gerne unter den angegebenen Möglichkeiten. Wir freuen uns immer über einen neuen Erfahrungsaustausch.