Untertitel: Neues aus dem Klein(kinder)garten
Im Quedlinburger Kleingartenwesen geht es mitunter zu wie im Kindergarten. Zumindest auf Verbandsebene drängte sich dieser Eindruck in den vergangenen Jahren immer wieder auf. Wie bei kleinen Kindern möchte eine bestimmte Clique plötzlich nicht mehr mit dem „Außenseiter“ spielen. Während man bei Kindern noch auf einen gewissen Lerneffekt hoffen darf, scheint dieser Zug bei manchen Erwachsenen längst abgefahren zu sein. Problematisch wird es spätestens dann, wenn solche persönlichen Befindlichkeiten mit Vereinsämtern, Geschäftsfähigkeit und ausreichend finanziellen Mitteln zusammentreffen. Denn dann beschäftigen erwachsene Kinder nicht nur mehrere Gerichte – sie beschädigen gleichzeitig ihre eigene Autorität und ziehen das gesamte örtliche Kleingartenwesen mit in die Lächerlichkeit. Genau das erleben wir aktuell rund um die Satzung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Quedlinburg e.V.
Stein des Anstoßes
Ausgangspunkt der gesamten Auseinandersetzung war Anfang 2024 ein Rundschreiben des Vorsitzenden des Kleingärtnervereins Holzbreite II e.V. an die Vorstände der übrigen Mitgliedsvereine des Regionalverbandes. In diesem Schreiben wurden Widersprüche in Verträgen, Verwaltungsvollmachten und Handlungsanweisungen des Verbandes aufgezeigt. Gleichzeitig wurde deutliche Kritik an der aktuellen Verbandsführung geübt. Ziel war ausdrücklich, eine sachliche Diskussion anzustoßen und demokratische Grundsätze innerhalb des Verbandes einzufordern.
Die Reaktion fiel allerdings anders aus. Statt sich mit den angesprochenen Inhalten auseinanderzusetzen, wurde der Vorsitzende der Holzbreite II kurzerhand von sämtlichen Mitgliederversammlungen ausgeschlossen. Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung, einer gewonnenen Feststellungsklage und der späteren Nichtzulassung der Berufung steht inzwischen fest: Der damalige Ausschluss war rechtswidrig.
„Richter entscheiden mal so und mal so“
Mit dieser sinngemäßen Aussage kommentierte der Verbandsvorsitzende noch im Frühjahr 2025 das erstinstanzliche Urteil. Der Vorsitzende der Holzbreite II wurde daraufhin wieder zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Doch die Tagesordnung hatte es in sich. Mehrere Satzungsänderungen sollten beschlossen werden. Darunter befand sich auch ein neuer Passus zu sogenannten „Verbandsstrafen“:
„Einzelne Vorstandsmitglieder der Mitgliedsvereine können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit wegen vereinsschädigendem Verhalten nach einer Abmahnung durch den Regionalvorstand von der Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden.“
…
Unliebsame Einzelpersonen
Zur Verdeutlichung: Mitglied im Regionalverband sind ausschließlich die Kleingärtnervereine selbst – also juristische Personen. Einzelne Vorstandsmitglieder eines Vereins sind dagegen keine Mitglieder des Regionalverbandes. Ein selbst geschaffenes „Verbandsstrafrecht“ kann sich daher eigentlich nur gegen die Mitgliedsvereine richten. Gleichzeitig würde eine solche Satzungsregel massiv in die Selbstständigkeit der Vereine eingreifen. Der sogenannte „Holzbreite-II-Paragraph“ wirkte deshalb von Anfang an wie ein maßgeschneidertes Instrument gegen genau eine einzige unliebsame Person.
Registergericht verweigert Eintragung
Nach einem entsprechenden Hinweis prüfte das zuständige Registergericht die angemeldeten Satzungsänderungen deutlich genauer. Im März 2026 erfolgte schließlich die Eintragung der neuen Satzung – allerdings nur teilweise. Eingetragen wurde letztlich lediglich die Änderung zur Einladung per E-Mail. Der neue Passus zu den Verbandsstrafen hingegen wurde gerade nicht eingetragen. Damit ist diese Regelung gemäß § 71 BGB auch niemals wirksamer Bestandteil der Satzung geworden. Oder anders ausgedrückt: Der groß angekündigte „Holzbreite-II-Paragraph“ ist schlicht verschwunden.
Peinliches Schweigen
Wir haben uns die aktuelle Satzung direkt beim Amtsgericht Stendal zusenden lassen und diese mit der veröffentlichten Satzung auf der Internetseite des Regionalverbandes verglichen. Tatsächlich fehlt dort inzwischen jede Spur der beschlossenen Verbandsstrafen. Bemerkenswert ist dabei vor allem eines: Die Vertreter der Mitgliedsvereine wurden über diesen Vorgang offenbar überhaupt nicht informiert. Weder über die verweigerte Eintragung noch über das faktische Scheitern dieser Satzungsänderung. Dabei stellt sich durchaus die Frage: Warum wurde der mehrheitlich beschlossene Wille der Mitgliederversammlung letztlich nicht umgesetzt? Und weshalb wurde das gegenüber den eigenen Mitgliedsvereinen verschwiegen?
Weitere Austritte aus dem Regionalverband?
Nachdem bereits Ende vergangenen Jahres drei Mitgliedsvereine den Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. verlassen haben, wird diesen Weg nun offenbar auch der Gartenverein Siebengründe aus Neudorf bei Harzgerode gehen. Dem Regionalverband dürften damit inzwischen mehr als 350 Parzellen verloren gegangen sein. Anders gerechnet fehlen dem Verband ab dem kommenden Jahr mehrere tausend Euro an Mitgliedsbeiträgen sowie zusätzliche Einnahmen für Rückbau- und Umlagefonds. Eine Beitragserhöhung dürfte damit nur noch eine Frage der Zeit sein.
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