69 – Verzerrte Realitäten

Verzerrte Realitäten und Wahrnehmungen herrschen im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. ganz offensichtlich derzeit vor. Denn wieder einmal scheiterte man sehr kläglich an den eigenen Schulungsthemen und verbreitete noch jede Menge Unsinn. Darüber hinaus war der gestrige Tag zudem auch der Abschied von drei Mitgliedsvereinen. Ohne Worte des Bedauerns oder gar einer Selbstreflektion ging dann auch dieses Ende Jahrzehntelanger Mitgliedschaften unrühmlich über die Bühne. Größter Aufreger des Tages blieb allerdings ein Ausschluss eines Mitgliedsvereines bzw. dessen Vertreters von der Mitgliederversammlung. Alle Infos jetzt hier im Blog.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung am 22.11.2025

Getarnte Mitgliederversammlung

Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. überraschte die Vereine Ende Oktober mit der Einladung zu der gestrigen Mitgliederversammlung am 22. November 2025. Auf der einen Seite fehlte plötzlich vollends der noch im Frühjahr angekündigte und im Protokoll niedergeschriebene Tagesordnungspunkt zu der immer schwieriger werdenden Finanzierung des Rückbau-Cent und der damit verbundenen Beschlussvorlage zu dessen Erhöhung (wir berichteten). Auf der anderen Seite gab es auch außer den Beschluss über die Tagesordnung keine weiteren vereinsbetreffenden Angelegenheiten zu beschließen oder überhaupt zu besprechen. Es folgten lediglich zwei Schulungsthemen die Bezugnahmen auf Kündigungen von Kleingartenpachtverträgen sowie dem Thema rund um Solar im Kleingarten.

Im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 26.04.2025 wurde noch die ungewisse Finanzierung des Rückbau-Cent thematisiert.

Kündigungen von Kleingarten-Pachtverträgen

Kurz nach 10 Uhr eröffnete der stellvertretende Verbandsvorsitzende die Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende ließ sich krankheitsbedingt entschuldigen. Zu diesem Zeitpunkt waren 41 Mitglieder anwesend. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und Abstimmung über die Tagesordnung wurde das erste Schulungsthema angegangen. Die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle übernahm die Präsentation und wiederholte den jeweils niedergeschriebenen Text. Die wesentliche Botschaft lautete meist, dass wenn kein Nachpächter vorhanden ist und der nur verwaltende Verein die Baulichkeiten nicht auf eigenes Risiko übernehmen möchte, der abgebende Pächter die Parzelle komplett zu beräumen hat. Der Regionalverband als Verpächter aller Kleingartenparzellen nimmt keinerlei Anpflanzungen oder Baulichkeiten in seinen Besitz. Wie dieser Zustand „blanker Erde“ am Ende notfalls durchgesetzt oder wer die Kosten (z.B. gerichtliche Durchsetzung) bei Nichtzahlern oder verschwundenen Pächtern übernehmen soll, blieb ein Geheimnis.

Bundeskleingartengesetz

Als nächstes wurden die im Bundeskleingartengesetz niedergeschriebenen Kündigungsmöglichkeiten nach § 8 und § 9 vorgetragen. Dabei ist offenbar der Verbandsführung sehr genau bewusst gewesen, dass die oftmals in der Vergangenheit kläglich gescheiterten Pachtvertragskündigungen aufgrund von Gartenvereinsausschlüssen, gesetzeswidrig waren. Auch wurde mehrfach betont, das Kündigungen beim Regionalverband beantragt werden müssen. Das ganze Prozedere wurde abschließend von einem anwesenden Mitgliedsvertreter als mit viel zu viel „Bürokratie“ abgekanzelt. Der gleiche Redner beschwerte sich darüber hinaus bei der Verbandsführung über die mangelnde Möglichkeit selbst Kündigungen von Kleingartenpachtverträgen aussprechen zu dürfen. Auch hier verwundert es, das aktuell der Regionalverband bei einem laufenden Gerichtsverfahren die Kündigung, ausgesprochen durch den Vereinsvorstand, als Beweis anführt. Hier stimmen geschulte Inhalte und gelebte Praxis offensichtlich nicht immer überein.

Auf die „Schnauze geflogen“

Der stellvertretende Vorsitzende erwiderte nach den Aussagen des Gartenfreundes, das der Regionalverband in der Vergangenheit oftmals auf die „Schnauze geflogen“ sei und Kündigungen mit höchster Vorsicht durchzuführen sind und am Ende rechtssicher sein müssen. Dies führte zu einer weiteren Diskussion bei der sich auch der Vereinsvorsitzende der Anlage Johannishöfer Trift zu Wort meldete. In seinem aktuell laufenden Gerichtsverfahren (wir berichteten) wurde angeblich das „Recht umgedreht“. Aktuell geht dort ein Vereinsmitglied gegen seinen Vereinsausschluss rechtlich vor, nach dem der Verein samt Regionalverband die Räumungsklage bereits verlor. Auch in diesem Fall wollte der Regionalverband die Kündigung rechtswidrig mit einem Vereinsausschluss rechtfertigen.

Als nächstes sprach Hartmut Thamke. Der ehemalige SPD-Stadtrat und aktuell Vorsitzende der Schillerstraße e.V. erzählte von der aktuellen Kündigung bei einem seiner Pächter. Auch hier wehren sich die betroffenen Kleingärtner aktuell vor Gericht. Vor allen Anwesenden ließ er sich zudem zu der sinngemäßen Aussage hinreisen, dass seine Kassiererin sich aus der Kasse bedient haben soll. Er unterschlug dabei, dass er zu dieser Zeit selbst Kassenprüfer war und weder er, noch der damalige Vereinsvorsitzende dies bemerkt hatten. Dabei verschwand angeblich eine Summe in Höhe von fast 10.000€. Bei allen aktuellen und vorgetragenen Streitthemen war weiterhin sehr auffallend, dass eine allgemeine Unschuldsvermutung bis zu einem möglichen Urteil überhaupt keine Rolle spielte. Auch prüfte in keinen der angesprochenen Fällen die Regionalverbandsführung nur die geringste Möglichkeit, ob nicht die jeweils aktuell Vereinsführenden, ein eigenes Fehlverhalten versuchen wollen zu verbergen oder gar für sich einen Sündenbock auszumachen.

Solar im Kleingarten

Bei dem zweiten Schulungsthema übernahm dann der stellvertretende Verbandsvorsitzende die Gesprächsführung und gab sein Wissen zum Besten. Aktuell ist in den örtlichen Kleingartenanlagen das Thema rund um die Balkonkraftwerke in aller Munde. Der stellvertretende Vorsitzende führte aus, das man diese angeblich nicht an eine normalen Steckdose anschließen darf. Dabei übersah er offensichtlich das eine gesonderte Steckdose (Wieland-Stecker) nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein normaler Schuko-Stecker bzw. Steckdose ist vollkommen ausreichend. Auch darf angeblich nur ein Balkonkraftwerk in der Gartenanlage betrieben werden. Erste erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen zu Gunsten einzelner Kleingärtner wollte er nicht anerkennen, da erst weitere Gerichtsinstanzen durchlaufen werden müssen. Es scheint den Eindruck zu erwecken, als akzeptiere die Verbandsführung nur Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofes und auch nur dann, wenn diese zum eigenen Gedankengebilde passend ausfallen.

Richtig peinlich wurde es dann aber als weiter ausgeführt wurde, dass bei jeder Modernisierung bzw. das Anfassen der Vereinsstromanlage und sei es auch nur wenn ein einzelner Verteiler erneuert wird, die komplette Stromanlage keine Betriebserlaubnis mehr habe und stillgelegt bzw. abgebaut werden müsse. Strom sei angeblich nur in den ostdeutschen Bundesländern erlaubt und sei nur dort durch einen angeblichen Bestandsschutz überhaupt zulässig. Dabei lässt der stellvertretende Vorsitzende völlig außer acht, dass es im Kleingarten sich häufig um die Versorgung mit sogenannten „Arbeitsstrom“ handelt. Viele moderne Geräte laufen nun einmal mit einem Stromanschluss wie zum Beispiel elektrischer Rasenmäher, Rasentrimmer, Häcksler, Gartenhacke oder auch bei Brunnen eine Wasserpumpe. Diese völlig weltfremden Aussagen waren dann doch eher nur mit einem Lächeln zu ertragen.

Mitglied vor verschlossener Tür

Der Vorsitzende der Quedlinburger Kleingartenanlage Höfen III konnte berufsbedingt erst kurz gegen 10:30 Uhr und damit fast 25 Minuten nach Beginn der Versammlung dazustoßen, als er auf einmal vor verschlossener Eingangstür stand. Nach der Bitte um Einlass wurde nach kurzer Diskussion zwischen der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und der Verbandsfachberaterin entschieden, den Zugang zu verwehren.1

Angeblich wusste man nicht Bescheid

Nach der Versammlung stellte dann der Vereinsvorstand von Höfen III den anwesenden Regionalverbandsvorstand zur Rede und bekam daraufhin völlig ungeniert ins Gesicht gelogen, das man ihn angeblich nicht bemerkt habe, obwohl alle anderen Anwesenden das genaue Gegenteil bezeugen könnten. In der hitzigen Diskussion nannte dann der Schatzmeister des Verbandes den Mitgliedsvertreter noch „Arschloch“, ehe man schlussendlich getrennte Wege ging.

Vor den Seminarräumen der Sparkasse stand der Vereinsvorsitzende vor verschlossenen Türen

Abschied von drei Vereinen

Kurz vor Ende der Veranstaltung wurde dann allen Anwesenden noch mitgeteilt, dass die Vereine Holzbreite II, Taubenbreite sowie Rhodenberg e.V. aus Neinstedt den Verband zum Jahresende hin verlassen werden. Bis heute fragte die Verbandsführung bei den ausgetretenen Vereinen weder nach deren Beweggründe, noch suchte man das direkte Gespräch. Völlig überheblich kommentierte man abschließend noch, dass man ein Teil der Anlagen ab dem kommenden Jahr selbst verwalten werde mit entsprechenden Verwaltungsaufschlag. Sollte dieser Fall dann tatsächlich so eintreten, werden wohl weitere rechtliche Auseinandersetzungen die Folge sein. Völlig stur, uneinsichtig und mit einer nicht vorhandenen Lösungsbereitschaft entlässt man so die Vereine in die baldige Winterpause.

Neuer Kleingartenverband

Wir möchten euch im nächsten Beitrag den neuen Quedlinburger Kleingartenverband mit dem Namen „Fairband Gartennetzwerk Quedlinburg und Umgebung e.V.“ vorstellen. Damit wird die Arbeit der Interessen-Gemeinschaft-Gartenfreunde Quedlinburg auf die nächst höhere Stufe gestellt. Wenn ihr diesen und kommende Beiträge nicht verpassen möchtet, dann folgt uns ganz einfach auf Facebook. Dort werdet ihr über jeden neuen Beitrag automatisch informiert. Wer uns besonders unterstützen möchte, wird im Beitrag über GoFundMe fündig. Vielen Dank.

  1. In einer früheren Version stand noch folgender Satz:

    Nach der Bitte um Einlass wurde durch die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und der Verbandsfachberaterin eigenmächtig entschieden, den Zugang zu verwehren.“

    der missverständlich den Eindruck erwecken konnte, das die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle diese Entscheidung (mit)getroffen hätte. Weder die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, noch die Verbandsfachberaterin waren mit der Versammlungsleitung beauftragt. Der Versammlungsleiter war der stellvertretende Vorsitzende gewesen.
    ↩︎