Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. hat in den letzten Jahren ein Instrument für sich entdeckt, das immer häufiger zum Einsatz kommt: den sogenannten Verpächterzuschlag. Was nach einem harmlosen Fachbegriff klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein höchst fragwürdiges Konstrukt. Mit einer eigenen, von Rechtsprechung und Fachliteratur abweichenden Interpretation wird der Pachtzins künstlich erhöht – zulasten der Kleingärtner. Was hier passiert, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein System mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und demokratischen Problemen. Wir zeigen euch warum.

Quedlinburger Modell: Hilfe durch Mehrbelastung
Ein Vereinsvorstand suchte im vergangenen Jahr beim Regionalverband Unterstützung. Der Grund: hoher Leerstand, kaum noch zu bewältigende Pflegearbeiten und notwendige Rückbaumaßnahmen. Eine Situation, die viele Vereine kennen – und die eigentlich durch solidarische Strukturen aufgefangen werden sollte. Doch genau diese Solidarität scheint sehr selektiv zu sein. Denn obwohl es mit dem sogenannten Rückbaucent bereits eine solidarische Rücklage im Verband gibt, wird diese offenbar nicht überall eingesetzt. Statt echter Hilfe kam eine andere „Lösung“: der Verpächterzuschlag. Die Botschaft dahinter ist deutlich: Ihr habt ein Problem? Dann sorgt selbst für mehr Geld. Besonders brisant wird das vor dem Hintergrund der eigenen Struktur: Offiziell verwalten die Vereine nur im Auftrag des Verbandes. Tatsächlich aber werden sie finanziell so behandelt, als wären sie selbst Zwischenpächter und müssten die Risiken tragen.
Was ist der Verpächterzuschlag?
Eines vorweg: Der Verpächterzuschlag ist kein Freifahrtschein. Er ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Entscheidend ist: Es braucht eine klare, ausdrückliche Regelung im Pachtvertrag. Ohne diese Grundlage ist jede Forderung schlicht unzulässig. Zudem gilt: Der Zuschlag darf ausschließlich tatsächliche Kosten der Verwaltung und des Betriebs der Kleingartenanlage decken. Keine Vereinsfinanzierung. Keine frei verfügbaren Mittel. Keine Tricks. Wer Verwaltungskosten bereits über Mitgliedsbeiträge erhebt, darf sie nicht noch einmal über die Pacht kassieren. Alles andere ist nichts als doppelt kassiert.
Eigenwillige Interpretation
Und genau hier beginnt das Problem. Der Regionalverband definiert den Verpächterzuschlag kurzerhand um. Im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 23. März 2024 heißt es:
„Zulage … zur Deckung von Unkosten in dem betroffenen Verein“
Auszug Protokoll Mitgliederversammlung 23.03.2024
Das ist kein Verpächterzuschlag mehr – das ist Vereinsfinanzierung über den Umweg der Pacht. Und genau das ist rechtlich nicht vorgesehen.
Konkrete Bedeutung
Ein Blick in die Zahlen bestätigt den Verdacht. Der Zuschlag taucht als Einnahme auf – und gleichzeitig als Ausgabe. Geld rein, Geld raus. Der Verband kassiert – und gibt es wieder zurück.
Nullsummenspiel
Was bleibt, ist ein System, das man kaum anders bezeichnen kann als: Umleitung von Geldströmen. Der Verband zieht einen Zuschlag ein, nur um ihn anschließend an den Verein zurückzuüberweisen. Warum dieser Umweg? Warum nicht direkt über Beiträge oder Umlagen? Warum dieser künstliche Zwischenschritt? Antworten darauf bleiben aus. Stattdessen: Gesprächsangebote hinter verschlossenen Türen. Nein. So funktioniert Transparenz nicht.
1. Problem – fehlende vertragliche Grundlage
Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne vertragliche Vereinbarung kein Zuschlag. Punkt. Und was steht im aktuellen Pachtvertrag?
„Verwaltungskosten … werden durch den Mitgliedsbeitrag … abgegolten“
Auszug § 5 Verwaltungskosten – aktuelles Pachtvertragsmuster
Damit ist alles gesagt. Verwaltungskosten sind bereits bezahlt. Wer sie trotzdem noch einmal über die Pacht verlangt, kassiert doppelt. Und das ist nicht nur fragwürdig, sondern schlicht nicht zulässig.

2. Problem – Ausschaltung der Mitgliederversammlung
Ein Verein braucht Geld? Dann entscheidet die Mitgliederversammlung. So einfach ist das. Nicht so beim Verpächterzuschlag. Hier wird hinter den Kulissen verhandelt – zwischen Verband und Vorstand. Die Mitglieder? Zahlen. Das ist keine Vereinsdemokratie mehr. Das ist ihre gezielte Umgehung.
3. Problem – Zweckverfehlung
Ein Verpächterzuschlag darf nur Kosten des Verpächters decken. Nicht Vereinskosten. Wenn der Verband selbst sagt, dass der Zuschlag für „Unkosten im Verein“ gedacht ist, dann ist das keine Grauzone mehr. Dann ist der Zweck klar verfehlt. Das Geld wird eingesammelt, durchgereicht und irgendwo verwendet. Kontrolle? Fehlanzeige.
4. Problem – Intransparenz
Keine klaren Regeln, keine nachvollziehbare Berechnung, keine einheitliche Anwendung. Stattdessen individuelle Absprachen, Gesprächsrunden und Schweigen. Ein Zuschlag, der nicht erklärbar ist, ist nicht akzeptabel.
Gefahr für die Gemeinnützigkeit?
Auch steuerlich ist dieses Modell alles andere als unproblematisch. Gemeinnützige Organisationen müssen ihre Mittel klar, zweckgebunden und satzungsgemäß verwenden. Ein Konstrukt, bei dem Geld über den Verband eingesammelt und anschließend an Vereine weitergeleitet wird, ohne klare Zweckbindung und ohne direkte Zuordnung, dürfte beim Finanzamt zumindest für hochgezogene Augenbrauen sorgen. Die entscheidende Frage lautet: Warum wird Vereinsfinanzierung nicht offen über Beiträge oder Umlagen geregelt, sondern über einen künstlichen Umweg über die Pacht? Solche Konstruktionen können im Rahmen einer Prüfung beanstandet werden und im Extremfall sogar die Gemeinnützigkeit gefährden.
Kleingärtner zahlen ohne Grundlage
Fakt ist: Ohne vertragliche Grundlage besteht keine Zahlungspflicht. Punkt. Der aktuell praktizierte Verpächterzuschlag im Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg ist in vielen Fällen rechtlich nicht gedeckt. Betroffene Kleingärtner sollten ihre Pachtverträge genau prüfen und unrechtmäßig erhobene Beträge zurückfordern oder mit künftigen Zahlungen verrechnen. Wer Unterstützung benötigt, kann sich gern an uns wenden. Der Verband schweigt zudem, in welchen konkreten Vereinen derzeit ein Verpächterzuschlag erhoben wird. Auch über dahingehende Informationen wären wir an dieser Stelle dankbar.
Gefährliches Unwissen
Warum handelt der Verband so? Absicht oder Unwissen? Von außen schwer zu beurteilen. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Mischung aus gewachsenen Strukturen, eigener Auslegung und fehlender fachlicher Kontrolle. Seit dem Austritt aus dem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. Ende 2023 finden offenbar keine Schulungen für den Verbandsvorstand mehr statt. Genau das könnte erklären, warum sich solche Konstruktionen entwickeln und verfestigen. Ohne fachlichen Austausch und ohne Korrektiv entstehen schnell „eigene Wahrheiten“ – die sich zunehmend vom geltenden Recht entfernen.
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