58 – Polizeieinsatz

Durcheinander in der Quedlinburger Kleingartenanlage „Schillerstraße“. Kurz vor 11 Uhr am Montagvormittag (12. Mai 2025) löste ein Anrufer einen Polizeieinsatz in der Anlage aus und diese rückte umgehend mit mehreren Beamten an. Streitpunkt war eine Parzelle mitten in der Anlage und die Frage, ob man in seinen eigenen Garten einbrechen kann? Die ganze Geschichte jetzt hier im Blog.

Schild am Eingang zur Kleingartenanlage „Schillerstraße“

Was war passiert?

Der „Kleingartenverein Schillerstraße e.V.“ wollte seit 2023 zwei Gartenfreunde aus einer Parzelle loswerden und konstruierte mit Hilfe des Verpächters, das ist der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V., mehrere angebliche Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen sollen.

Waschmaschine, Veruntreuung, keine kleingärtnerische Nutzung

Der Regionalverband sowie der Vereinsvorstand der Schillerstraße übertrafen sich dabei mit wechselseitigen Kündigungsschreiben. Brisant dabei ist, dass laut der Verwaltungsvollmacht der Gartenvorstand überhaupt keine Kündigungen aussprechen durfte. Diese können somit auch nicht gültig sein. Der Regionalverband hat schließlich Mitte 2023 die erste Kündigung ausgesprochen. Als Kündigungsgrund wurde einzig eine (nicht mehr betriebsbereite) Waschmaschine im Vorgarten benannt. Keine 4 Wochen nach dem ersten Kündigungsschreiben folgte ein weiterer Briefwechsel. Dieses Mal wollte man den Pächtern angeblich aufgrund fehlender kleingärtnerischer Nutzung den Pachtvertrag erneut kündigen. Nach 6 Monaten Ruhe folgte Anfang 2024 Schreiben Nummer 3 mit der Aufforderung die Parzelle herauszugeben.

Auszug Kündigung Regionalverband vom 30.05.2023

10.000€ verschwunden

Nach dem der Regionalverband nach seinem letzten Schreiben aufgab, versuchte es noch einmal der Kleingartenverein im März 2024. In einer Mitgliederversammlung beschuldigte man die Kleingärtner fast 10.000€ veruntreut zu haben. Offensichtlich geschah das so gut das weder der Vereinsvorsitzende, noch die Kassenprüfung dies bemerkte. Aufgrund dieser Anschuldigungen, schloss die Mitgliederversammlung anschließend die Gartenfreunde aus ihrem Kleingartenverein aus. Eine Unschuldsvermutung bis zur Klärung der Vorwürfe – Fehlanzeige. Gleichzeitig verlangte man mittlerweile zum vierten Mal die Herausgabe der Parzelle. Skurriles Detail, bis heute verzichtet der Kleingartenverein auf eine Rückforderung der angeblich veruntreuten Gelder im Rahmen einer Zivilklage.

Polizeieinsatz

Als die Gartenfreunde im Frühjahr 2025 ihren Garten betreten wollten, war dies auf einmal nicht mehr möglich. Ein Fahrradschloss versperrte plötzlich den Zugang zum Grün. Am 12. Mai rückte man schließlich mit dem Akku-Winkelschleifer an und öffnete kurzerhand das illegal versperrte Gartentor. Keine 5 Minuten später standen dann auf einmal 6 Beamte der nicht weit entfernten Polizeiwache in der Kleingartenanlage. Nach 10 Minuten verließen sie allerdings unverrichteter Dinge wieder die Anlage, da sich der laut dem Anrufer angebliche Einbruch nicht bewahrheitete. Der angebliche Einbrecher war der Pächter des Kleingartens und der Anrufer war der langjährige ehemalige Vorsitzende der Schillerstraße, der diesen loswerden wollte. Der ehemalige Vorsitzende machte auch kein Hehl daraus, das er das Schloss zur Parzelle angebracht hatte.

Ein Schloss am Eingang versperrte den Zugang.

Verdacht auf Nötigung

Ein Polizeibeamter wurde relativ deutlich und benannte anschließend auch das Anbringen des Schlosses als Nötigung. Das Fahrradschloss wurde zur Sicherheit mitgenommen. Mehrere Wochen konnten zum Beispiel keine Fische im Gartenteich gefüttert oder Pflanzen gegossen werden. Ein Schaden hierbei wurde billigend in Kauf genommen.

Keine Räumungsklage

Nach seinem letzten Schreiben Anfang 2024 gab es seitens des Verpächters (Regionalverband) keine Reaktion mehr. Die Gartenfreunde fragten schließlich noch einmal beim Verband direkt nach und bekamen Rückantwort vom Verbandsanwalt aus Ballenstedt. Dieser teilte in seinem Schreiben mit, das der Regionalverband keine eigene Räumungsklage einlegen will. Dennoch hält man weiterhin an der Kündigung fest. Die Gartenfreunde sollen jedoch auf einmal selbst klagen um ihr Recht zu bekommen. Auch hier spielt eine Unschuldsvermutung ganz offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr und es findet sogar eine Umkehr in der Beweislast statt.

“ …
Es ist folglich Ihre Sache gegen die Ihnen gegenüber ausgesprochenen Kündigung vorzugehen.
… „

Auszug Schreiben vom Verbandsanwalt am 06.05.2025

Pachtvertrag gilt noch immer

Es ist am Ende recht einfach. Die Gartenfreunde sind seit fast 35 Jahren in Besitz ihres Kleingartens. Über Jahrzehnte lang engagierte man sich im Verein und Vorstand. So lange kein Gericht gegenteiliges festgestellt hat, gilt weiterhin der Pachtvertrag von 1991. Die Kleingärtner bezahlen sogar den vollen Pachtzins sowie den Mitgliedsbeitrag an den Verein, der ihnen weiterhin in Rechnung gestellt wird. Sollte der Verband jetzt klagen wollen, dürfte es darüber hinaus sehr schwierig werden nach 2 Jahren eine fristlose Kündigung immer noch rechtfertigen zu wollen. Der Verband, aber auch der Verein wären gut beraten noch einmal das gemeinsame Gespräch mit den Pächtern zu suchen. Ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit dürfte aussichtslos erscheinen. Der gestrige Polizeieinsatz dürfte dazu auch nicht gerade positiv beigetragen haben.

Die Fälle ähneln sich immer wieder. Wir bleiben aber auch in Zukunft an der Seite der Gartenfreunde in der Schillerstraße, die bis jetzt viel Mut und Durchhaltevermögen zeigten und berichten euch weiter zum aktuellen Geschehen. Man will sich schließlich nicht seine jahrelang aufgebaute Arbeit zunichtemachen. Wenn ihr keinen mehr verpassen möchtet, empfehlen wir euch unserer Facebook-Seite zu folgen. Lasst gerne auch ein „Like“ da. Wer uns besonders unterstützen möchte, wird über GoFundMe fündig. Vielen Dank an alle bisherigen Unterstützer.